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Ernst Burgbacher
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Frage von Michael K. •

Frage an Ernst Burgbacher von Michael K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Burgbacher,

Aktuell ist eine Verschärfung des Waffengesetzes in der politischen Debatte. Ihre Partei nimmt in dieser Debatte bis auf wenige Ausfälle einen sehr rationalen Standpunkt ein.

Andere Fraktionen fordern ein Verbot großkalibriger Waffen, das Verbot dynamischer Disziplinen und eine biometrische Sicherung an Waffen.

Ich weiß, dass in Ihrem Wahlkreis mehrere (mit meinem Verein bekannte/ befreundete) teilweise sehr traditionsreiche Schützengesellschaften von einem solchen Verbot betroffen wären.

Aus diesem Grund möchte ich Ihnen drei konkrete Fragen zum Thema stellen:

1. Halten Sie ein Verbot von Großkaliber, welches zwangsweise mit einer Enteignung der dann nicht mehr berechtigten Besitzer einherginge, vor dem Grundgesetz für vertretbar?

2. Kennen Sie als Abgeordneter die Strukturen der Firmen die sogenannte "Sicherungssysteme herstellen" in Bezug auf (Ex)Politiker, die durch eine Einführung profitieren würden.

3. Sehen Sie Chancen durch Medien oder die Politik der Masse des Deutschen Volkes klarzumachen, welche Fehlentscheidungen hier gefordert werden, welchen massiven Eingriff in die Grundrechte ein solcher Schritt bedeuten würde und vor allem welche haarsträubende Diskrepanz zwischen Ursache (Winnenden) und Wirkung (Forderungen SPD, Grüne, Linke) hier gegeben ist.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen,

Michael Keppler

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Keppler,

Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:

1. Ich halte ein generelles Verbot von großkalibrigen Waffen für genauso ungeeignet und rechtlich bedenklich wie ein generelles Verbot kleinkalibriger Waffen. Eine Differenzierung zwischen Groß- und Kleinkalibern erscheint mir zudem nicht sinnvoll. Im übrigen darf ich auf meine Antwort zu Frage 3 verweisen.

2. Ich bin über die Firmen informiert.

3. Wie auch Sie bin auch ich der Ansicht, dass Ursache und Wirkung auch bei einer Fortentwicklung des Waffenrechts nicht verwechselt werden sollten. Klar ist, dass es verhindert werden muss, dass Waffen in die Hände von Unberechtigten gelangen. Dies bedeutet aber auch, dass wir kein Regelungsdefizit haben, sondern ein Vollzugsdefizit.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Burgbacher