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Enak Ferlemann
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Frage von Jakob L. •

Frage an Enak Ferlemann von Jakob L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ferlemann,

ich habe gerade vom Beschluss zum Leistungsschutzrecht gelesen - Sie stimmten mit "Ja" dafür. Ich habe jedoch erhebliche Zweifel an der Formulierung des Gesetzes, insbesondere in Bezug auf die Änderung vom Dienstag, nach der kleinste Textausschnitte oder Wörter "kostenlos" zitiert werden dürfen. Wird diese sehr schwammige Formulierung nicht einige juristische Prozesse zwischen Verlagen und Internetanbietern wie Google nach sich ziehen? Bedarf es nicht einer Klarstellung dieser Passage?

Ich hoffe, Sie können mir Ihren Standpunkt deutlich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Lütje

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lütje,

haben Sie Dank für Ihre Frage vom 01.03.2013.

Richtig, ich habe mit JA gestimmt.

Das Fehlen verbindlicher Regeln hat bislang dazu geführt, dass Urheber und Rechteinhaber viel zu oft den Kürzeren gezogen haben. Mit einem sicheren Eigentumsschutz sichern wir die Existenzgrundlage der Kreativwirtschaft.

Wie Sie kann auch ich nicht in die Zukunft schauen. Ich erwarte aber vernünftige Einigungen statt juristischer Prozesse. Da unterscheiden sich unsere Einschätzungen, wie auch bezüglich Ihrer Frage nach einer Klarstellung.

Private Nutzer betrifft das Leistungsschutzrecht übrigens nicht, ebenso wenig ehrenamtlich organisierte Vereine, Verbände und Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft - Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht sowieso nicht. Sie alle können im Internet verfügbare Presseerzeugnisse weiterhin so nutzen wie bisher. Ebenso bleiben Internet-Verknüpfungen kostenfrei. Damit ist gewährleistet, dass die Informationsfreiheit bewahrt bleibt, gleichzeitig aber der Wert journalistischer Arbeit angemessen zur Geltung kommt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann

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