Portrait von Enak Ferlemann
Enak Ferlemann
CDU
83 %
/ 6 Fragen beantwortet
Frage von Gerold P. •

Frage an Enak Ferlemann von Gerold P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ferlemann,
mit der Änderung des Versorgungsanpassungsgesetzes zum 01.01.2011 haben sie schlicht Wortbruch betrieben. Zur Haushaltskonsolidierung werden eben mal die Versorgungsempfänger zur Kasse gebeten. Wie erklären Sie eigentlich den Soldaten in Ihrem Wahlkreis Ihr Abstimmungsverhalten? Doch bitte nicht mit dem Hinweis auf die Berechnung der Rente, diese Systeme sind nicht vergleichbar. Glauben Sie wirklich, dass Ihnen die Versorgungsempfänger die von Ihnen behauptete Wertschätzung abnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
G. Piastowski

Portrait von Enak Ferlemann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Piastowski,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 29.12.2010.

Bei Übernahme der Regierungsverantwortung hatte sich die Große Koalition im Jahr 2005 darauf verständigt, das damals aufgelaufene strukturelle Finanzierungsdefizit des Bundeshaushalts auszugleichen. Hierzu war u. a. beschlossen worden, die jährliche Sonderzahlung (das sogenannte Weihnachtsgeld) fünf Jahre lang nur hälftig zu zahlen. Die Beamten, Soldaten und Richter des Bundes erhielten daher seit 2006 statt 5 % nur 2,5% eines Jahresbezugs als Sonderzahlung.
Nachdem diese 2,5 % in den Jahren 2006 bis 2008 noch als Einmalbetrag („Weihnachtsgeld“) mit den Dezember-Bezügen ausgezahlt wurden, erfolgte mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) zum 01.07.2009 eine Umstellung der Zahlungsweise: Das Grundgehalt und alle weiteren Gehaltsbestandteile, die bisher in die Sonderzahlung eingerechnet wurden, wurden um 2,5 % erhöht. Der bis zum Juni aufgelaufene Teilbetrag für das Jahr 2009 wurde den Besoldungs- und Versorgungsempfängern mit den Juli-Bezügen 2009 ausgezahlt. Im Gegenzug ist die Auszahlung als „Weihnachtsgeld“ zusammen mit den Dezember-Bezügen entfallen.
Neben dem „Einbau“ der Sonderzahlung in Höhe von 2,5 % hatte das DNeuG auch eine Regelung für die Zeit nach Auslaufen der Kürzung getroffen. Um im Ergebnis wieder die Sonderzahlung in ungekürzter Höhe zu erreichen, sollten die Monatsbezüge zum Januar 2011 um 2,44% angepasst werden (2. Einbauschritt; der Erhöhungswert 2,44% berücksichtigt die Basiswirkung des ersten Einbaus: 100 + 2,5 % = 102,5 + 2,44% = 105%).
In ihrer Haushaltsklausur am 06. und 07.Juni 2010 hat die Bundesregierung beschlossen, das Wiederaufleben der Sonderzahlung auszusetzen und dementsprechend auch den 2. Einbauschritt zum Januar 2011 nicht vorzunehmen, also im Ergebnis die Sonderzahlung in der seit 2006 geltenden Höhe weiterzuzahlen.
Diese Maßnahme war jüngst Gegenstand intensiver parlamentarischer Beratungen. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte am 7. Juli 2010 beschlossen, zu dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 sowie zu der Frage einer Verschiebung des Wiederaufwuchs der Sonderzahlung eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Erst danach wurden die parlamentarischen Beratungen fortgesetzt und der Deutsche Bundestag hat am 30. September 2010 das Gesetz in 2. und 3. Lesung abschließend beraten. Danach erfolgt eine Verschiebung des Wiederauflebens der Sonderzahlung um vier Jahre bis Ende 2014. Es kommt also nicht zu einer kompletten Streichung, sondern „nur“ zu einer Verlängerung der Aussetzungsfrist!
Ich erlaube mir folgenden Hinweis: Die Besoldungsentwicklung im Bund verläuft grundsätzlich im Gleichklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung. Nach der Einkommensrunde 2008/2009 mit einer durchschnittlichen linearen Steigerung von 7,7% werden die Bezüge der aktiven Beamtinnen und Beamten des Bundes auch 2010 und 2011 steigen, und zwar in drei Schritten um insgesamt 2,1 %. Diese Entwicklung kann sich mit der Entwicklung in anderen Branchen durchaus messen, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass im Krisenjahr 2009 die Bruttogehälter aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Durchschnitt gesunken sind.
Im Rahmen der Diskussion darf zudem nicht vergessen werden: Die Sonderzahlung wurde zu einem Teil bereits zum Juli 2009 in die Monatsgehälter integriert. Diese strukturelle Maßnahme wird jetzt nicht zurückgenommen. Die Sonderzahlung ist eine besoldungsrechtliche Nebenleistung. Veränderungen bei solchen Nebenleistungen prägen die Realität vieler Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des öffentlichen Dienstes.
Es ist verständlich, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger damit gerechnet haben, dass – wie es 2006 auch geplant war – die Kürzung des Weihnachtsgeldes Ende 2010 ausläuft. Richtig ist aber auch, dass Eintritt und Folgen der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise damals nicht vorhersehbar waren. Diese einschneidende Veränderung der Umstände zu ignorieren, wäre unverantwortlich gewesen, zumal sich Bund und Länder – auch als Reaktion auf die Finanzkrise – darauf verständigt haben, die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte im Zeitraum bis 2016 zurückzuführen. Die Zurückführung der Neuverschuldung, die ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist, liegt auch im besonderen Interesse der aktiven Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes. Denn nur auf der Grundlage geordneter Staatsfinanzen kann der Bund jetzt und in der Zukunft seine Personalausgaben bestreiten.
Unter diesen Voraussetzungen bitte ich um Verständnis dafür, dass eine andere Entscheidung nicht vertretbar war.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Enak Ferlemann

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Enak Ferlemann
Enak Ferlemann
CDU