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Enak Ferlemann
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Frage von Manfred H. •

Frage an Enak Ferlemann von Manfred H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ferlemann,

im Weser-Kurier am 11.08.2010 halten Sie das Projekt: 4,7 Kilometer Straßenbahnverlängerung Linie 4 - mittig durch den Ortskern der Gemeinde Lilienthal - für richtig.

Dieses Projekt bei einem extrem-problematischen Haushalt der Gemeinde Lilienthal umzusetzen, ist nach meiner Überzeugung nicht zu verantworten. - Begründung: Es gibt keinen dringenden Handlungsbedarf. - Wer als Bürger der Gemeinde Lilienthal nicht im Pflegeheim untergebracht ist, sondern als Arbeitsplatz oder sonstiges Ziel die Universität Bremen oder den Technologiepark Bremen wählt, kann ohne "Umsteigen von der Linie 4" diese Orte nicht erreichen.

Oder haben Sie eine komfortable Lösung vorgesehen, die in der Realität auch umgesetzt wird?

Die Gemeinde Lilienthal mit den Außenbereichen zählte am 31.12.2005 insgesamt 18.273 Einwohner und 18.297 Einwohner mit Stand 31.12.2009. - Die Gesamtverschuldung der Gemeinde Lilienthal am 31.12.2005 wurde mit 63.801.285,-- Euro ausgewiesen und zum 31.12.2009 sind 68.953.000,-- Euro verbucht.

Zum 31.12.2009 ergeben die Verbindlichkeiten also eine Pro-Kopf-Verschuldung von 3.768,-- Euro. - Diese Pro-Kopf-Verschuldung ist im Landkreis Osterholz einmalig. - Für diese Schulden müssen Jahr für Jahr also Zinsen bezahlt werden. Dazu kommen die Folgekosten für die Straßenbahnverlängerung von etwa 1,2 bis 1,5 Mio. Euro.

Die Zinsen (und möglicherweise Tilgungen) zersetzen die Einnahmen unserer Gemeinde, doch weitere augenfällige Gegenleistungen sind nicht mehr spürbar. - Sie mit den vorgebenen Zielen und die Verantwortlichen von heute in der Gemeinde Lilienthal stellen zukünftige Generationen damit vor riesengroße wirtschaftliche und fiskalische Probleme.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Habermann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Habermann,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 12.08.2010.

Ich habe Verständnis für die neben Ihrer Frage dargestellten Bedenken.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben liegt die Verantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei den Ländern. Der Bund kann sich an der Finanzierung beteiligen, er kann jedoch keinen Einfluss auf die Planungen nehmen. Zuständig für die planerische und konkrete Ausgestaltung vor Ort sind die Verkehrsbetriebe, die Städte und Gemeinden.

Der Bund ist dabei den Grundsätzen der kommunalen Planungshoheit gem. Art. 28 Grundgesetz verpflichtet.

Die Gewährung von Bundesmitteln für Investitionen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) setzt einen schriftlichen, vom Land geprüften Finanzierungsantrag voraus, in dem nachgewiesen wird, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. In diesem Antrag ist das Vorhaben technisch und verkehrlich eindeutig beschrieben worden. Die gesamtwirtschaftliche Sinnfälligkeit ist dargestellt.

Da das Land die Fördervoraussetzungen bestätigt hat – insbesondere die des § 3 GVFG – hat der Bund keinen Anlass, eine Änderung des Konzeptes zu verlangen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Enak Ferlemann

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