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Emmi Zeulner
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Frage von Franjo G. •

Frage an Emmi Zeulner von Franjo G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zeulner,

im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Cannabis-Medizingesetz vom 28.6.2016 hieß es: „Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.“ (Seite 5, Bundestagsdrucksache: 18/8965)

Dieser Gesetzentwurf wurde zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, als in vielen Apotheken 1 g Medizinalcannabisblüten 12-15 € kostete (60-75 € für eine fertig abgepackte Menge von 5 g in verschlossenen Dosen mit Prüfzertifikat). Ich habe den Gesetzentwurf damals genau studiert. Ich habe meine Position zum Gesetzesvorhaben im Vertrauen auf das Wort der Bundesregierung entwickelt und kommuniziert.

Ich musste erkennen, dass die Bundesregierung ihr Wort nicht gehalten hat. Ich habe in den vergangenen Monaten festgestellt, dass vielen Personen, die über das Gesetz beraten haben, nicht bekannt war, dass seine Verabschiedung mit einer Preiserhöhung assoziiert ist. Diesen kann man nach meiner Ansicht einen entschuldigenden Rechtsirrtum zugute halten – soweit sie entschlossen sind, das Gesetz zu korrigieren. Personen, die es gewusst haben, haben das vor dem 10. März nicht öffentlich kommuniziert.

Werden Sie sich entschlossen dafür einsetzen, dass die Verteuerung der Medizinalcannabisblüten in der Apotheke durch eine Revision des Gesetzes zurückgenommen wird?

Mit freundlichen Grüßen
Franjo Grotenhermen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Grotenhermen,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Durch den stetigen Kontakt mit meinem Büro über die letzten Monate hinweg, wissen Sie, dass ich immer an der Seite der Patienten gestanden habe und dies auch weiterhin tun werde. Ich habe mich bereits seit Bekanntwerden der Preiserhöhung der Medizinalcannabisblüten in den Apotheken für eine Lösung eingesetzt, die den Patienten hilft und ihre Situation nicht verschlechtert.
Ihnen ist bekannt, dass ich an der Seite der Patienten stehe und mich für diese auch vehement einsetze. Ich versuche auch weiterhin im Gespräch mit den Kassen, dem MDK, dem Bundesgesundheitsministerium, Ärzten, Apothekern und allen voran mit betroffenen Patienten, die noch zu klärenden Punkte zu lösen und dem Gesetz den Sinn zu geben, den es von Anfang an hatte: Den Patienten zu helfen. Es ging immer darum Erleichterungen zu schaffen und keine neuen Hürden aufzubauen.

Neben der Preiserhöhung gibt es noch einige weitere Punkte, bei denen ich mich für eine Lösung einsetze und im Sinne der Patienten agiere. Ich möchte hier nur zwei Punkte herausgreifen:
Zum einen geht es um die Patienten, die vor Inkrafttreten eine Ausnahmegenehmigung hatten: Diese sind meiner Ansicht nach besonders schützenswert und sollten die Ersten sein, die von dem neuen Gesetz profitieren. Dass diese nun oft die Leidtragenden sind, kann nicht hingenommen werden. Deswegen habe ich mich im Gesundheitsministerium dafür eingesetzt, dass gerade diesen die Kostenerstattung zu Gute kommt. Vorschläge meinerseits waren zum einen die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung und zum anderen aber auch die Überlegung, den „Ausnahmegenehmigungspatienten“ eine Bestandsgarantie zu gewähren, um die Situation nicht zu verschlimmern. Doch leider wurde das hier nicht aufgenommen und eine schnelle Lösung in den letzten Wochen der Wahlperiode konnte nicht mehr erreicht werden. Das bedauere ich sehr und werde aber weiter hartnäckig bleiben.

Zum anderen ist auch der oft angesprochene Umstand, dass die Kassen den vorgesehenen „Ausnahmetatbestand“ umdrehen und die Kostenerstattung die Ausnahme und nicht Regel ist, nicht tragbar. In meiner letzten Rede im Bundestag habe ich sehr deutlich gemacht, dass, wenn sich die Kassen hier nicht anpassen, der Genehmigungsvorbehalt wieder aus dem Gesetz gestrichen werden wird. Denn den Willen des Gesetzgebers dürfen die Krankenkassen nicht derart missachten.
Und Sie wissen selbst, dass das nur einige Punkte sind, an deren Verbesserung ich arbeite und für die ich mich im Patientensinne einsetze.

Gerne hätte auch ich schnellere Lösungen angeboten und eine zeitnahe Änderung des Gesetzes in Aussicht gestellt. Doch für mich gehört zu einer glaubhaften Politik auch dazu, dass ich ehrlich bin und keine schnelle Lösung verspreche, wenn ich diese nicht bieten kann. Aufgrund des Umstandes, dass wir keine Sitzungen mehr im Bundestag mehr bis zur Bundestagswahl haben, wird sich keine solche zeitnahe Lösung finden lassen. Aber was ich versprechen kann und was ich auch verspreche, ist, dass ich mich weiter einsetze und im Sinne der Patienten für Änderungen des Gesetzes kämpfen werde, um das von Anfang angestrebte Ziel zu erreichen: Dem Patienten zu helfen. Hier werde ich nicht nachlassen, egal ob Sitzungen stattfinden oder nicht.

Beste Grüße
Emmi Zeulner, MdB

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