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Frage von Florian A. •

Frage an Elke Reinke von Florian A. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Reinke,

wir haben ein Prostitutitionsgesetz und damit eine Probleme, ich möchte Ihnen mal meine Sicht der Situtation in Bayern erläutern und sie befragen.

Betreiber von "stationären Ausübungsorten" die meist rechtlich den Status eine/s "Vermieters/in", rechtlich gesehen, haben, sollen obwohl sie nur eine "Arbeitszimmer" die Einnahmen ihrer "Mieter/innen" zu kontrollieren und sollen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versteuerung tragen. Anderseits wird eine solche Kontrolle als Zuhälterei gesehen, als entweder gibt es ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder wegen Zuhälterei, sicherlich ein Grund, das seriöse Geschäftsleute, von rechtlich, einwandfreien Engagements in diesem Bereich Abstand nehmen, was zur Folge hat, das Personen(gruppen), die überhaupt kein Problem haben gegen Gesetze zu verstoßen, unter sich in diesem Bereich tätig sind, mit einer gewissen Begleitkriminalität und dem allgemeinen Echo, bei Prostitution ist immer Menschenhandel dabei, was nach außen auch vermittelt wird.

Es gibt durchaus Personen (m/w) die auf diese Art Geld verdienen wollen. Gewisse unternehmerische Risiken, wie Werbung (die in diesem Bereich sehr kostenintensiv ist), wollen sie gerne an Dritte abgeben und nehmen in Kauf, das diese Dritten deshalb an ihren Einnahmen partizieren.

Was mich auch wahnsinnig verärgert, ist die Tatsache das Opfer von Menschenhandel versucht wird, ohne irgendeine Gegenleistung Aussagen gegen ihre Peiniger zu machen und nach des Abschluß des Verfahrens diese Opfer (bei Ausländern/innen) die Abschiebung in teilweise nicht rechtssicheren Drittstaaten erfolgt, wo sie wieder unter Druck gesetzt werden könnten. Irgendwelche Schutzmaßnahmen innerhalb Deutschlands, konnte ich nach eigenen Erfahrungen nicht erkennen! Italien geht da einen besseren Weg!

Ich sehe die Schwierigkeit einerseits das berechtigte Interesse Prostitution zu liberaliseren, wie auch den Menschenhandel zu bekämpfen. WIE STELLT SICH IHR PARTEI DAZU?

MfG
Florian Albrecht

Portrait von Elke Reinke
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Albrecht,

die Einführung des Prostitutionsgesetzes 2001 war ein richtiger Schritt. DIE LINKE bekennt sich auch weiterhin zu dem Ziel des Gesetzes, die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten zu verbessern. Doch wer sexuelle Dienstleistungen anbietet, arbeitet nach wie vor in einer Grauzone. Entscheidende Gesetze und Verordnungen wurden weder bei Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes noch in den folgenden Jahren der neuen Rechtslage angepasst. Zum Teil widerspricht die Praxis von Ländern und Kommunen sogar den Zielen des Prostitutionsgesetzes. Der Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht" konnte sich bis heute nicht darüber einigen, ob das "älteste Gewerbe der Welt" auch rechtlich als solches gilt.

Die widersprüchliche, ja doppelmoralische Umgangsweise mit Prostitution zeigt sich unseres Erachtens auch in deren steuerlichen Behandlung. Dies betrifft zum einen die von Ihnen geschilderte Praxis, die BetreiberInnen von "stationären Ausübungsorten" als SteuereintreiberInnen zu funktionalisieren. Zum anderen ist hier die gängige Steuererhebung in Form einer steuerlichen Vorauszahlung als Tagespauschale zu nennen, welche insbesondere geringverdienende Prostituierte diskriminiert. Beides widerspricht den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung und damit der Steuergerechtigkeit.

Sie haben ein weiteres wichtiges Thema angesprochen: die Bekämpfung des Menschenhandels. Hier teile ich Ihre Verärgerung über den derzeitigen Umgang mit den Opfern ausdrücklich. Das Problem des Menschenhandels kann nicht allein mit strafrechtlichen Mitteln bekämpft werden. Wir haben uns als Fraktion im Bundestag dafür eingesetzt, den Opferschutz in den Vordergrund zu stellen. Dazu gehört unserer Auffassung nach unter anderem, dass die Frauen eine längere Bedenkfrist bekommen um sich zu entscheiden, ob sie vor Gericht aussagen wollen. Außerdem sollten sie unbefristet in Deutschland bleiben können und eine Arbeits- und Ausbildungserlaubnis erhalten. Besonders wichtig ist zunächst aber auch, dass die Betroffenen einen kostenfreien Zugang zu medizinischer und psychologischer Behandlung erhalten und nicht nur eine reine "Notversorgung". Leider wurde ein entsprechender Antrag unserer Fraktion im Bundestag abgelehnt. Aber wir bleiben am Thema dran.

Bei ihrer letzten Anmerkung bin ich mir nicht sicher, ob ich sie richtig verstehe. Sehen sie die Liberalisierung der Prostitution und die Bekämpfung des Menschenhandels als Widerspruch? Dann müsste ich ihnen widersprechen.

Auch wenn es in diesem Bereich wenige Zahlen gibt, können wir doch davon ausgehen, dass durchschnittlich 60-80% der Prostituierten in Deutschland und Österreich MigrantInnen sind. Ihre aufenthaltsrechtliche Situation muss dringend verbessert werden. Beispielsweise wurde auch das Aufenthaltsgesetz nicht an die neue Rechtslage angepasst. So können Ausländer immer noch ausgewiesen werden, wenn sie gegen eine "für die Ausübung der Gewerbsunzucht geltende Rechtsvorschrift oder behördliche Verfügung" verstoßen.

Unter den bestehenden Regelungen und der vorherrschenden Rechtsunsicherheit können Frauen schnell zu Opfern von Menschenhandel werden. Dafür müssen sie nicht unbedingt unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ins Land einreisen und zur Prostitution gezwungen werden. Selbst wenn sie sich - aus welchen Gründen auch immer - dafür entschieden haben in Deutschland als Prostituierte tätig zu sein, sobald sie hier als "Illegale" leben, sind sie leicht ausbeutbar, erpressbar und ohne Schutz vor gewalttätigen Übergriffen. Mehr Rechtssicherheit bedeutet aus unserer Sicht auch mehr Schutz für die betroffenen Frauen.

In diesem Sinne kritisieren wir auch Überlegungen der Bundesregierung, die Freierstrafbarkeit bei Opfern des Menschenhandels einzuführen. Wissentlich die Zwangslage eines Opfers von Menschenhandel auszunutzen, ist nicht zu rechtfertigen und bereits jetzt strafbar. Unsere Einschätzung ist, dass die angedrohte Strafverfolgung daher mehr als symbolische Politik gewertet werden muss. Diese birgt vor allem die Gefahr, dass der ganze Bereich der sexuellen Dienstleistungen wieder in die Illegalität gedrängt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Elke Reinke