Portrait von Egon Jüttner
Egon Jüttner
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Egon Jüttner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kathrin H. •

Frage an Egon Jüttner von Kathrin H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr gehrter Herr Dr. Jüttner,

laut Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären. Unerlaubt sind auch die Anbindehaltung bei Kühen bzw. Auffälligkeiten bei Langstreckentransporten (z.B. ungeeignete Transporter, Nichteinhalten von Fütter-, Tränk- und Ruhezeiten), wobei Amtstierärzte da gerne mal wegsehen und somit das Tierschutzgesetz brechen. Wir haben zwar eines, aber es wird nun mal immer wieder umgangen, und sehr streng ist es ebenfalls nicht - da haben unsere Nachbarn in Österreich und der Schweiz schon einiges mehr auf den Weg gebracht.

Ganz zu schweigen von derzeit noch erlaubten Praktiken wie die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung - eine Barbarei sondersgleichen, für deren Abschaffung man sich stark machen sollte.

Ich finde es wichtig, dass Abgeordnete auf allen Ebenen genau hinsehen und sich für eine einigermaßen humane Nutztierhaltung einsetzen.

Was unternehmen Sie, um Gesetzesbrüche abzustellen bzw. um den Tierschutz voranzutreiben?

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Hentzschel

Portrait von Egon Jüttner
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hentzschel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Tierschutz. Im europäischen Vergleich gilt in Deutschland bereits eines der strengsten Tierschutzgesetze. Diese hohen Tierschutzstandards müssen auch innerhalb der EU durchgesetzt werden, um so eine ausreichende Wirkung auch in einem offenen EU-Binnenmarkt entfachen zu können. Sofern es zu den von Ihnen geschilderten Vorfällen kommt, ist dies zumeist nicht im Gesetz, sondern in der Umsetzung begründet. Es wird immer wieder „schwarze Schafe“ geben, die versuchen, gesetzte Richtlinien zu umgehen. Es gilt daher, mit sorgfältiger Überwachung und Kontrolle durch die zuständigen Behörden solche „schwarzen Schafe“ zu identifizieren und entsprechend unseren Gesetzen zu sanktionieren. Bereits heute haben die Behörden beispielsweise die Möglichkeit, Betriebe zu schließen, wenn Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Egon Jüttner