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Edgar Franke
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Frage von Ralf S. •

Frage an Edgar Franke von Ralf S. bezüglich Bundestag

Hallo sehr geehrter Herr Franke, wie steht es denn inzwischen mit der konkreten Verkleinerung des Bundestages zur nächsten Wahl? Wenn die SPD für mich wählbar bleiben soll, dann erwarte ich eine Änderung der Haltung "die anderen blockieren". Also - ich bin gespannt, was Sie tun! :)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schönfeld,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die SPD drängt schon längere Zeit auf Einigung beim Wahlrecht.
Aktuell ist der Deutsche Bundestag mit 709 Mandaten weit über seine eigentliche Sollgröße von 598 Abgeordneten hinausgewachsen. Mit dem bestehenden Wahlrecht und der gewachsenen Anzahl der im Bundestag vertretenen Parteien, könnte der nächste Bundestag sogar bei der nächsten Wahl 2021 auf 800 Sitze anwachsen.

Mit ihrem Vorschlag verfolgt die SPD das Ziel, für die nächste Bundestagswahl mit einer praktikablen, verfassungsrechtlich gangbaren und politisch akzeptablen Weise der Vergrößerung des Bundestages entgegenzuwirken – nicht, „andere zu blockieren“.
Es gilt, einen Systemfehler zu beseitigen. Dieser besteht in dem Spannungsverhältnis zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl. Zu Zeiten von zwei starken Volksparteien entsprach das Verhältnis der Direktmandate von Union und SPD in etwa ihrem Zweitstimmenergebnis. Es kam nur bedingt und in geringer Anzahl zu sogenannten Überhangmandaten.

Es kommt jedoch inzwischen vor, dass eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustünden. Mit dem aktuellen Wahlrecht wird jedes Überhangmandat einer Partei mit Ausgleichsmandaten kompensiert, die den Zweitstimmenproporz wiederherstellen. Dies ist notwendig und gerecht. Es führt aber automatisch zu einer unkalkulierbaren Vergrößerung des Parlaments.

Weniger Wahlkreise und damit weniger direkt gewählte Abgeordnete könnten das Problem übergroßer Parlamente weitgehend lösen. Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt zunächst eine Begrenzung der Zahl der Abgeordneten auf 690 vor. Dies wollen wir dadurch erreichen, dass nicht mehr alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten, auch ins Parlament einziehen. Vielmehr soll dies pro Partei und Bundesland nur noch für so viele Wahlkreissieger gelten, wie der jeweiligen Partei dort gemäß ihrem Zweitstimmenanteil zustehen. Zum Zuge kommen sollen dabei jeweils diejenigen mit dem höchsten Erststimmenanteil. Dabei bleibt der Grundsatz gewahrt, dass allein der Zweitstimmenanteil ausschlaggebend dafür ist, wie groß der Stimmenanteil einer Partei im Bundestag ist. Dieser Punkt ist entscheidend für die SPD Fraktion und machbar, denn die Kappung bei den Direktmandaten wird von Wahlrechtsexperten als „zulässiger Eingriff“ bewertet.

Der SPD-Vorschlag sieht auch die Einrichtung einer Reformkommission vor, die für die Zeit nach 2021 eine Empfehlung für nachhaltiges Wahlrecht vorlegen soll. Dabei soll es nach dem Wunsch der SPD Fraktion auch darum gehen, das Ziel einer gleichberechtigten Vertretung von Männern und Frauen zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke

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