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Frage von Mario E. •

Frage an Eckhard Pols von Mario E. bezüglich Finanzen

Ist es korrekt, daß in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, daß die gesetzlich Krankenversicherten für die Kosten der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge aufkommen sollen?
Das hieße, das einmal mehr also nur diejenigen belastet werden, die keine Beamten oder Selbstständigen sind und die als Arbeitnehmer weniger als die Versicherungspflichtgrenze von 56.000 Euro verdienen und dies beinhaltet sogar Menschen, die als "Aufstocker" nicht einmal genug verdienen, um davon leben zu können.
Hingegen werden die Beamten, die Selbständigen, die Millionäre und Milliardäre wieder einmal von allen Lasten befreit?
Wie rechtfertigen Sie das?
Heißt "Wir schaffen das" nur, daß niedrige Einkommensbezieher etwas schaffen müssen und der Rest nicht zu beteiligen braucht?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Erdmann,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an der Verwendung von Geldern aus dem Gesundheitsfonds.
Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Zunächst ist festzustellen, dass die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen für die ersten 15 Monate in den Händen der Kommunen liegt und eine, wie von Ihnen gewünschte, Finanzierung durch alle Steuerzahler erfolgt. Ihre Eingangsfrage muss ich also für diesen Zeitraum verneinen.
Ergänzend möchte ich noch auf die im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschriebenen Leistungen eingehen. Asylbewerber werden nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie bei Schwangerschaft kostenlos behandelt. Zahnersatz gibt es nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.

Die Frage wie wir die Finanzierung nach diesen 15 Monaten gestalten, war Teil der Diskussion im Bundeskabinett. Hier rückt in der Tat die Reserve des Gesundheitsfonds in den Fokus. Der Gesundheitsfonds wird nicht aus Beiträgen der „niedrigen Einkommensbezieher“, sondern aus den Beiträgen der Arbeitgeber und der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer finanziert, wobei als dritte Quelle der Bundeszuschuss hinzukommt.
Der jährliche (von allen Steuerzahlern finanzierte) Bundeszuschuss wird aus Steuermitteln pauschal für sog. versicherungsfremde Leistungen an die GKV (zum Beispiel beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft) gezahlt. Ab 2016 beträgt der Bundeszuschuss 14 Milliarden Euro und ist ab 2017 auf jährlich 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Pols, MdB