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Dorothea Schäfer
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Frage von Dennis M. •

Frage an Dorothea Schäfer von Dennis M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Schäfer,

wie stehen Sie zum Thema Vorratsdatenspeicherung und zur Online-Durchsuchung und was halten Sie vom Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)?

Herzliche Grüße

Portrait von Dorothea Schäfer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen herzlichen Dank für Ihre Fragen.
Wie Sie der Berichterstattung sicher entnommen haben, scheiterte die geplante Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages vor wenigen Wochen, nachdem ihm im Landtag von Nordrhein-Westfalen die Zustimmung versagt wurde. Somit bleibt der JMStV in seiner gegenwärtigen Fassung aus dem Jahr 2003 weiter in Kraft. Meiner Meinung nach, wie auch der Meinung der CDU und vieler Experten, bedürfen die bisherigen Regelungen zum Kinder- und Jugendmedienschutz einer dringenden Überarbeitung: Sie müssen an das digitale Zeitalter angepasst werden, denn der zunehmenden Medienkonvergenz und ständig fortschreitenden Verankerung der neuen Medien in unserem Alltag muss Rechnung getragen werden. So gibt es beispielsweise gegenwärtig keine Altersklassifikationen für Online-Spiele, vergleichbar der FSK in der Kino - und Filmwirtschaft. Wie ein Mehr an Schutz für Kinder und Jugendliche in den neuen Medien erreicht werden kann, muss Gegenstand einer breit angelegten gesellschaftlichen Debatte sein. Wichtig dabei ist, dass auch die Argumente und Sorgen der Internetgemeinde (Blogger, Netzseitenbetreiber etc.) ernst genommen werden und diese - stärker als in der bisherigen Debatte über Änderungen zum JMStV - mit in den Meinungsbildungsprozess aufgenommen werden. Die Politik muss ihre Vorstellungen von neuen gesetzlichen Regelungen besser als bisher kommunizieren und so "falschen Schreckensszenarien" vorbeugen. Letztendlich geht es um einen Dialog, in dem ein vernünftiger Ausgleich zwischen dem Jugendschutz auf der einen und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite anzustreben ist.

Zu Ihren Fragen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchung:
Das Internet bietet den Strafverfolgungsbehörden neue Ermittlungsinstrumente. Die rechtliche Absicherung der heimlichen Online-Durchsuchung, bei der Ermittlungsbehörden ohne Wissen des Betroffenen über die Internetverbindung auf einen privaten Rechner zugreifen, gestaltet sich dabei als besonders schwierig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deshalb bereits vor einigen Jahren eine gesonderte gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gefordert, über deren Einführung seither politisch intensiv diskutiert wird; bisher gibt es also keine tragfähige Rechtsgrundlage. So wichtig die Verfolgung von Straftätern im Internet ist und auch ihre Berechtigung hat, so wichtig ist es zeitgleich den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren. Eine wünschenswerte gesetzliche Ermächtigungsgrundlage muss daher gerade auch diesem Erfordernis genügen.

Mit der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie der EU hat der Bundesgesetzgeber versucht die Rechtsgrundlagen für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu schaffen. Dabei wurden den Internet - und Telefondienstanbietern weit reichende Speicherungspflichten auferlegt, gepaart mit relativ geringen Hürden für die behördlichen Übermittlungsverlange. Das Bundesverfassungsgericht teilte die verfassungsrechtlichen Bedenken und erklärte deshalb im März 2010 entsprechende Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) für nichtig. Nach meiner Überzeugung ist die Vorratsdatenspeicherung zulässig, sofern die gesetzliche Ausgestaltung des TKG die entsprechenden Voraussetzungen dafür enthält. Dieser erneute Anlauf einer Novellierung des TKG ist jedoch eine Aufgabe des Bundesgesetzgebers und fällt damit nicht in den Kompetenzbereich der Landespolitik und ihrer Landtagsabgeordneten.

Für Ihr Interesse bedanke ich mich recht herzlich.
Dorothea Schäfer