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Frage von Uwe P. •

Frage an Doris Barnett von Uwe P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Barnett,

wie stehen Sie zu der immer stärkeren Bespitzelung des Bürgers unter Zuhilfenahme der Totschlagargumente Terrorismus und Kinderpornografie? Und vor allem, was halten Sie von der großzügigen Weitergabe der Daten deutscher Bürger an US-Behörden? Bei denen kann man ja nicht mal auf Rechtsstaatlichkeit hoffen, wenn man unschuldig in deren Fängen landet.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Plage

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Plage,

Ihre Frage berührt einen Bereich, der in jüngster Zeit sehr intensiv diskutiert worden ist. Ihre Befürchtung, durch den Staat möglicher Weise „bespitzelt“ werden zu können, steht im Gegensatz zur Meinung anderer Menschen, die organisierte Kriminalität in unserem Land müsse mehr und effektiver bekämpft werden. Den von Ihnen genannten Argumenten möchte ich Menschenhandel, bandenmäßiger Diebstahl, Raub, Mord und Totschlag entgegenhalten. Die Politik hat die Aufgabe, eine gesetzliche Lösung zu finden, die allen Anforderungen möglichst entspricht und die den Gesetzeshütern auch eine Handhabe und Durchgriffsmöglichkeit gibt – bevor „das Kind im Brunnen liegt“!

Regelungen, die mit einer Überwachung der Kommunikation von Bürgern zu tun haben, wie sie die neuesten technischen Entwicklungen möglich machen, sind bereits gesetzlich aktuell geregelt oder werden demnächst neu geregelt. Dies ist unter anderem auch deswegen geschehen, weil eine europäische Richtlinie umgesetzt werden musste.

Bei den Bürgerinnen und Bürgern gehen die Meinungen auseinander, was das Erlaubt-sein von Überwachung betrifft. Dasselbe gilt für die Politik. Über das „Gesetz zur Neuregelung Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung“, das Ende letzten Jahres beschlossen wurde, wurde sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat sehr intensiv diskutiert. Insbesondere wir von der SPD-Fraktion haben darauf gedrängt, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz vor schweren Straftaten mit hohen grundrechtlichen Schwellen verknüpft wurde, sodass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt. Solche Maßnahmen dürfen übrigens grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden. Und Richter dürfen sie nur dann anordnen, wenn eine schwere Straftat vorliegt. Eine schwere Straftat ist eine, die im Höchstmaß mit fünf und mehr Jahren Gefängnis bedroht ist. Sie muss außerdem – auch das ist neu – im Einzelnen schwer wiegen. Selbst wenn diese beiden Voraussetzungen zuträfen, wäre eine Überwachung dennoch unzulässig, wenn dadurch allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zu erlangen wären. Ich halte das für eine sehr hohe Hürde.

Dass unsere Ansicht richtig ist, hat im Übrigen ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar diesen Jahres bestätigt. Darin wurde den überzogenen Vorstellungen von sicherheitspolitischen „Hardlinern“ eine Absage erteilt. In dem Fall ging es um ein Verfassungsschutzgesetz aus Nordrhein-Westfalen. Die Karlsruher Entscheidung hat die Vorgaben der SPD für die Einführung der Online-Durchsuchung im Wesentlichen bestätigt:
• Online-Durchsuchungen sind nur zum Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter (Leib, Leben, Bestand des Staates) in wenigen Ausnahmefällen (kaum mehr als 6 bis 8 Fälle pro Jahr) erlaubt;
• der Kernbereich privater Lebensgestaltung bleibt geschützt, denn niemand muss befürchten, dass persönliche oder intime Details (z. B. Tagebuchaufzeichnungen), die auf der Festplatte des Computers gespeichert sind, zu staatlichen Zwecken genutzt werden; jede Online-Durchsuchung muss vorher durch ein Gericht erlaubt werden. Dies gilt auch für Maßnahmen des Verfassungsschutzes.

Damit bleibt die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt. Und es ist sicher gestellt, dass das BKA-Gesetz des Bundes und die entsprechenden Landesgesetze diesem Spruch entsprechend formuliert beziehungsweise angepasst werden.

Mit freundlichen Grüßen
Doris Barnett