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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Christoph H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Christoph H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Wiefelspütz,

ich bin entsetzt über den parteiübergreifenden Konsens, Beschneidung bei Jungen aus religiösen Gründen zu erlauben.
Zum Einen gibt es wohl keinen Grund, weiblichen Bürgerinnen das Vergnügen vorzuenthalten. Warum also Beschneidung nur bei Jungs erlauben ???
Wenn dann aber an dieser Stelle des grundgesetzlcih garantierte Recht auf Unversehrtheit aus religiösen Gründen außer Kraft gesetzt werden darf, wird sich wohl kein Gericht dem Widersetzen können, wenn Menschen der entsprechenden Konfession in Deutschland Dieben eine Hand abhacken und Ehebrecherinnen gesteinigt werden.
Nichts anderes als Beschneiden!
Ich kann dann also mal eben zu einer anderen Religion konvertieren noch noch ein paar weitere Frauen heiraten. Weil das dann zu meiner grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit gehört, kann ich natürlich auch für jede meiner Ehefrauen den entsprechenden Steuerfreibetrag verlangen.
Dem Schlachten von Tieren im Stadtpark aus religiösen (Schächten) hat man vor einigen Jahren den Riegel vorgeschoben. Aber wenns um Gewalt gegen Kinder geht, kann unser Grundgesetz leider keinen Schutz bieten.

Um nur Eines herauszugreifen, freue ich mich auf eine Erklärung, warum die Beschneidung von Mädchen nicht auch erlaubt werden soll.

Mit freundlichem Gruß, C. Hansen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hansen,

ich habe in der Zeit von 1969 bis 1974 in Bochum Rechtswissenschaften studiert. Später bin ich Richter geworden. Bereits im zweiten Semester habe ich in der Strafrechtsvorlesung gelernt, dass die Beschneidung von Jungen aus religiös-rituellen Gründen strafrechtlich irrelevant ist. Ich halte die aktuelle Diskussion für reichlich abwegig. In ganz Europa ist die Beschneidung von Jungen kein strafrechtliches Problem, wenn der Eigriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. In Deutschland soll das anders sein? Absurd!
Die Beschneidung von Mädchen und Frauen im Genitalbereich ist eine bösartige Verstümmelung, die in ganz Europa und selbstverständlich auch in Deutschland bestraft wird. So wird es auch bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz