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Dieter Steinecke
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Frage von edgar l. •

Frage an Dieter Steinecke von edgar l. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Steinecke

aus der http://www.dietopnews.de vom 06.02.2009, habe ich erfahren das die pendelpauschale nur aus vorbehalt ausgezahlt wird. Damit erkennt die bundesregierung nicht das urteil vom verfassungsgericht an, sondern hebelt es für ihre vorteile aus. nicht nur das sie mehre monate dafür brauchen , das das geld an den steuerzahler zurück gezahlt wird. sie wußten schon im vorfeld das sie zurückbezahlen müßen , warum hat man nicht zweigleisig gefahren und die programme installiert und die daten von den steuerzahlern eingegeben, sondern erst am tag des urteils. ich glaube das sie mit den geld arbeiten um besser ende des haushalt da zustehen! meine frage ist muß ich das geld wieder zurück bezahlen falls sie was ändern?

mfg edgar lehmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lehmann,

die Pendlerpauschale wird - wie vom Bundesverfassungsgericht im Dezember 2008 entschieden - wieder ab dem ersten Kilometer zwischen Haustür und Arbeitsstelle gewährt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes besagt allerdings unter anderem: „…2. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist § 9 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung (§ 165 Abgabenordnung) sowie entsprechend im Lohnsteuerverfahren, hinsichtlich der Einkommensteuervorauszahlungen und in sonstigen Verfahren, in denen das zu versteuernde Einkommen zu bestimmen ist, mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatbestandliche Beschränkung auf ‚erhöhte’ Aufwendungen „ab dem 21. Entfernungskilometer“ entfällt.“ Das heißt im Klartext: Solange eine gesetzliche Neuregelung nicht vorliegt, ist die Finanzverwaltung verpflichtet, die betroffenen Steuerbescheide für vorläufig zu erklären. Würde sie dies nicht tun, läge ein Verstoß gegen das Urteil vor, nicht umgekehrt. Der von Ihnen geäußerte Vorwurf trifft also nicht zu. Eine solche gesetzliche Neuregelung wird aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit in dieser Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr zustande kommen. Wie eine künftige endgültige Regelung der Pendlerpauschale aussieht, hängt daher von den Entscheidungen des nächsten Bundestages ab. Ich persönlich rechne bei einer gesetzlichen Neuregelung, wie diese auch aussehen mag, nicht mit Rückzahlungsansprüchen der Finanzbehörden gegen Sie und andere Menschen, die von dem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes aktuell profitieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Dieter Steinecke