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Dieter Janecek
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Frage von Pedro M. •

Wie stehen Sie zum Ersten Gesetz vom 7. Februar 2024 zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Rechten der Verbraucher*innenn? Insbesondere die Regelung von Scoring nach §37 BDSG?

§ 37 a) BDSG – Scoring. Ich begrüße, dass im aktuellen Gesetzesentwurf die Rechte der Verbraucher*innen bei der Anwendung des Scorings zukünftig besser geschützt werden sollen und keine personenbezogenen Daten aus sozialen Netzwerken, Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf und von Bankkonten sowie Anschriftendaten genutzt werden dürfen. Jedoch ist mit §37 eine gesetzliche Erlaubnis des Geschäftsmodells insbesondere der Schufa abgebildet, wodurch diese weiter in ihrer Marktmacht vestärkt wird. Die Schufa benötigt damit keine weitere Einwilligung der Betroffenen. Weiterhin fehlen Informationen darüber, inwiefern die Vorgaben in §37 a (2) überprüft werden sollen, wenn nach wie vor
keine unabhängige Prüfung und Aufsicht für das Scoring eingesetzt wird. Wie stehen Sie dazu und was unternehmen Sie um die Rechte von Verbraucher*innen gegenüber von Auskunftskanzleien zu verteidigen?

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