Frage von Martin K. • 01.03.2006
Frage an Dieter Hillebrand von Martin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hillebrand,
die Einwohnermeldeämter Baden-Württembergs geben - wie in den meisten anderen Bundesländern auch - die Daten der an- bzw. abgemeldeten Bürger an die GEZ weiter - ohne Einwilligung der Betroffenen.
In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist dies nicht der Fall, da die dortigen Datenschutzbeauftragten rechtliche Bedenken haben.
Wie sehen Sie diese Praxis? Falls Sie sie befürworten: Wie ist sie Ihrer Meinung nach mit dem Datenschutz vereinbar?
Antwort ausstehend von Dieter Hillebrand CDU