Portrait von Detlev Schulz-Hendel
Detlev Schulz-Hendel
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Maren K. •

Sehr geehrter Herr Schulz-Hendel, werden Sie sich für die Prüfung eines AfD Verbotes einsetzen? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung. Vielen Dank.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau K.,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt:

Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt vorbehaltlich eines einzuleitenden Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht. Das zugehörige Verfahren folgt den Regelungen des Grundgesetzes. Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind dann Parteien verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Im II. NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht konkretisiert, was unter freiheitlich-demokratischer Grundordnung gemeint ist: Demnach findet die freiheitliche demokratische Grundordnung ihren Ausgang in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Richterspruch aus dem Jahr 2017. Damit liegt auf der Hand, dass alle demokratischen Parteien prüfen müssen, ob sie ein solches Verbotsverfahren in Gang gesetzt wird. Denn antragsberechtigt sind, neben der Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat. Die politische Debatte dazu ist in vollem Gange und ausweislich des Karlsruher Richterspruchs und der Gestalt der AfD führen wir als Grüne diese Debatte zielorientiert mit der gebotenen Sachlichkeit, Genauigkeit und Dringlichkeit. Bereits zu Beginn der Legislaturperiode hatte unser innenpolitischer Sprecher, Michael Lühmann, diese inzwischen breit geführte Diskussion von Niedersachsen aus mit angestoßen.  

 

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