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Detlef Müller
SPD
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Frage von Thomas M. •

Frage an Detlef Müller von Thomas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller,

wenn ich mir Ihr Abstimmungsverhalten ansehe, dann stelle ich fest, dass Sie ab und zu nicht mit der Mehrheit Ihrer Fraktion abstimmen.
Das ist sicherlich für einen direkt gewählten Abgeordneten angemessen.

Ihr Abstimmungsverhalten beim Thema der Diätenerhöhung ist mir jedoch unverständlich.

Ich denke Sie vergleichen sich zu unrecht mit abhängig Beschäftigten. Bekanntlich genießen Sie auch keinen Kündigungsschutz, wie der normale abhängig Beschäftigte. Jeder normale Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft erhält von seinem Arbeitgeber eine Pensionszulage, dafür ist er im Normalfall dann auch nicht gestzlich rentenversichert. Entweder man macht ein Zwangsrentenversicherungssystem für alle, dann auch für die Abgeordneten oder man lässt es mit dem Zwang bleiben, dann sollen aber auch alle geschäftsführenden Angestellten weiter Pensionen mit Ihrer Arbeitgebern aushandeln. Also auch die Politiker.

Natürlich ist es schwer einem Renter zu erklären, dass seine Rente an die Gehaltsentwicklung der Rentenversicherten gekoppelt ist. Ihre Entschädigung und ihre Pension ist es aber nicht. Diese ist viel mehr dafür da am Markt passende Arbeitskräfte für Ihren Job zu gewinnen, die sich dem etwas seltsamen Auswahlverfahren einer öffentlichen Wahl stellen.

Die Diätenerhöhung beinhaltete doch, von der Altersvorsorgen abgesehen, sinnvolle Teile. Wäre es daher nicht angebracht gewesen ähnlich wie bei der Verlängerung von ISAF+Tornado aufgrund der postiven Teile zuzustimmen, auch wenn ein paar negative stören?

Fragt Sie,
Thomas Mach

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Sehr geehrter Herr Mach,

vielen Dank für ihre Anfrage und für ihre differenzierte Meinung zum Thema „Diätenerhöhung“.

Es ist eine immerwährende Debatte, was Abgeordnete verdienen dürfen. Wie hoch ist der Arbeits- und Zeiteinsatz? Mit welcher Aufgabe ist diese Arbeit vergleichbar und wie viel Verantwortung wird getragen? In der öffentlichen Wahrnehmung bzw. der veröffentlichten Meinung verdienen bzw. bekommen Politiker immer zu viel, der Neidfaktor ist riesengroß.

Für mich ist klar: Die Höhe der Diäten muss verhältnismäßig sein. Die Tätigkeit eines Abgeordneten ist auch angemessen und seine Unabhängigkeit sichernd zu entschädigen. Das Bundesverfassungsgericht hat genau dies mehrfach festgestellt. Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten ist daher im Grundsatz auch berechtigt, weil endlich der richtige Bezugspunkt gefunden wurde zur Höhe der Diäten: Sie orientieren sich in Zukunft an der Besoldungsgruppe B 6/R6 im öffentlichen Dienst. Das entspricht dem Verdienst eines Bürgermeisters/ Dezernenten einer Stadt mit 50.000 Einwohnern. Bisher wurde diese Vorgabe nie erreicht.

Ich habe im Deutschen Bundestag trotzdem gegen die Erhöhung der Diäten gestimmt, weil eine maßgebliche Forderung der SPD-Fraktion während der Verhandlungen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes nicht erreicht wurde: Eine dringend erforderliche Reform der Altersversorgung der Abgeordneten. Eine Diätenerhöhung wäre angemessen, wenn wir als Abgeordnete auch endlich selbst für unsere Altersversorgung aufkommen müssten! Die Abgeordneten in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben es mit der Schaffung von Versorgungswerken zur eigenen Absicherung der Altersversorgung vorgemacht.

Und weiterhin: Wäre es uns in dieser Koalition gelungen, gesetzliche Mindestlöhne einzuführen und auch den Ost-Rentenwert an den geltenden Wert im Rechtskreis West anzupassen, wäre eine Zustimmung zum Gesetzentwurf und zur Erhöhung der Diäten möglich gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB

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