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Dagmar Kaselitz
SPD
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Frage von Peter B. •

Frage an Dagmar Kaselitz von Peter B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Kaselitz,
die spezifischen Belange von Menschen mit und ohne Behinderung im Alter dürfen nicht länger ausgeblendet werden. Die Infrastruktur besonders in ländlichen Räumen wurde (und wird weiter) durch die Landespolitik in den letzten 10 Jahren vernachlässigt. Unter diesen Bedingungen müssen immer mehr ältere Menschen ihre angestammte Gemeinde verlassen und landen gegen ihren Willen in Alten- und Pflegeheime. Was werden/können Sie in der Landespolitik tun, damit den Menschen mit lebensbegleitender Behinderung im Alter Partizipation und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe in der Gemeinde ermöglicht werden kann, wie es im Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Braun,

Danke für Ihre Frage. Hier meine Antwort.

Unser Land MV – war und ist ein Land der Generationen und als SPD setzen wir uns für einen engen sozialen Zusammenhalt aller ein. Das ist auch ein wichtiges Motiv für mein ganz persönliches Engagement.

Ich bin nicht der Meinung, dass grundsätzlich die Infrastruktur in den ländlichen Räumen grundsätzlich vernachlässigt wurde.

Ich habe gerade jetzt – auch bei Ihnen in Burg Stargard – viele Menschen kennengelernt, die gern in unseren ländlichen Regionen leben.

Wer sich in unserem Flächenland entschlossen hat, abseits von großen Städten zu wohnen, hat sich auch entschlossen, in Kauf zu nehmen, dass nicht alle Dinge vor Ort zu finden sind, die in der Stadt als selbstverständlich angesehen werden.

Dabei ist mir durchaus bewusst, dass es gerade bei der Umsetzung von Forderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention oft noch Lücken bestehen. Wir hatten uns vor Ort ja diesbezüglich zu barrierefreien Zugängen in die Wahllokale ausgetauscht. In anderen Bereichen ist da auch noch Nachholebedarf.

Am Wichtigsten ist für mich, dass sich die Menschen, auch die mit lebensbegleitender Behinderung im Alter rechtzeitig selbst für ihre Interessen stark machen und der Politik auf allen Ebenen klar machen, welche Bedingungen sie benötigen, um vor Ort gut leben zu können. Das beginnt bei den Gemeinde- und Stadtvertretungen – geht über den Kreistag bis zu Land und Bund.

Die Wünsche und Ansprüche in Bezug auf Partizipation und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe in der Gemeinde sind sicher sehr unterschiedlich im Land. Politik wird immer von Menschen gemacht und die müssen vor Ort wissen, was gebraucht wird und sich für eine Realisierung einsetzen.

Hier einige Fakten zum Thema, die zeigen, dass es landesseitige Initiativen gab und gibt, die auch die spezifischen Belange von Menschen mit und ohne Behinderung im Alter betreffen:

Dass ältere Menschen gleichberechtigt wirksam und umfassend am politischen Leben teilhaben können, ist für die SPD eine Selbstverständlichkeit. Das Netzwerk der Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Foren in der SPD bietet allen Mitgliedern, Interessierten und Engagierten neben der klassischen Parteiarbeit weitere Möglichkeiten sich auszutauschen und zu informieren. Wir haben das Glück, eine starke innerparteiliche Vertretung von und für ältere Menschen zu haben. In der SPD haben sich ältere Mitglieder zur Arbeitsgemeinschaft 60plus zusammengeschlossen, welches mit eigenen Initiativen Einfluss auf innerparteiliche Debatten und die öffentliche Positionierung der SPD nimmt. In vielen Beschlüssen auf Bundes- und Landesebene sowie auf kommunaler Ebene werden alle Themen, die Ältere aber auch Jüngere betreffen, aufgegriffen. Auch hat sich die Arbeitsgemeinschaft 60plus aktiv und engagiert bei der Erarbeitung des aktuellen Wahlprogramms der SPD Mecklenburg-Vorpommern eingebracht und wesentliche Programmpunkte für ältere aber auch jüngere Menschen durchgesetzt. Im Ergebnis ist das SPD-Regierungsprogramm mit vielen Verbesserungen für alle Menschen in Mecklenburg- Vorpommern – egal, ob sie in der Stadt oder im ländlichen Raum leben – verbunden.

Menschen mit einer Behinderung müssen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die SPD tritt deshalb für eine möglichst weitgehende Inklusion ein. Wir setzen dabei auf die bewährte Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat, der für uns auf diesem Weg ein wertvolles Beratungsgremium ist. Unser Ziel ist, dass die UN-Behindertenkonvention bei uns im Land umgesetzt wird. Den dazu erarbeiteten Maßnahmeplan werden wir in der kommenden Wahlperiode fortschreiben und an die aktuelle Entwicklung anpassen. Auch das Landesbehindertengleichstellungsgesetz soll überarbeitet werden.

Im Maßnahmeplan der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich das Land dazu bekannt, dass der Handlungsbedarf zur Schaffung neuer tagesstrukturierender Angebote für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und die Einrichtung neuer Tagesstätten für ältere Menschen mit Behinderungen geprüft wird. Die Prüfung soll auch die Nutzung vorhandener und den Ausbau bestehender Angebote umfassen. Das unterstützen wir und bekennen uns dazu, dass ältere Menschen mit Behinderungen einen gewohnten Alltag mit festen Strukturen ermöglicht bekommen. Unser Ziel ist und bleibt, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben bei umfassender gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Dazu tragen auch tagesstrukturierte Angebote bei.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben ist Barrierefreiheit. Wir wollen deshalb in den kommenden 5 Jahren die Barrierefreiheit von Wohnungen, Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtung weiter verbessern.

Für gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen sind Begegnung und Austausch mit anderen eine wichtige Voraussetzung. Deswegen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Anzahl von Begegnungsangeboten (z. B. Gemeinschaftsräume, Nachbarschaftstreffs, Stadtteil- oder Begegnungszentren, Mehrgenerationenhäuser) erreichbar ist, die mit anderen sozialen Einrichtungen/Bildungseinrichtungen (z. B. Kindergärten, Schulen, Bibliotheken) zusammenarbeiten.

In vielen ländlichen Räumen werden Zusammenhalt und Gemeinschaft vor Ort häufig vor allem durch den Einsatz vieler ehrenamtlicher Tätiger gewährleistet. Die Versorgung durch einen von den Bewohnern selbst betriebenen Dorfladen, kulturelle Veranstaltungen, Dorffeste und vieles mehr sind oftmals nur möglich, wenn Einzelne sich zu Initiativen zusammenschließen und hierfür die Verantwortung übernehmen. Diese ehrenamtlich Tätigen lassen wir nicht allein. Sie brauchen Beratung, Unterstützung, Weiterbildung und auch die finanzielle Unterstützung einzelner Projekte. Hierfür die Verantwortung zu übernehmen und engagierter Partner zu sein, wird eine wichtige Aufgabe der Ehrenamtsstiftung sein, in guter Zusammenarbeit mit den kommunalen Mitmachzentralen.

Gesellschaftliche Teilhabe braucht gute Bildung. Deshalb unterstützen wir das lebenslange Lernen. Der Umgang mit dem Computer, modernen Medien und dem Internet sollte noch stärker zum Bildungsinhalt werden. Hierzu muss gemeinsam mit den Volkshochschulen und Seniorenvereinen und -verbänden geprüft werden, ob die Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz bedarfsgerecht sind. Grundlage dafür ist aber auch, dass der Umgang mit dem Computer insbesondere im ländlichen Raum eine gute digitale Infrastruktur braucht. Deshalb soll in den kommenden Jahren die digitale Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern deutlich verbessert werden (siehe: Breitbandausbau) und an möglichst vielen Orten im Land schnelle Internetzugänge für alle möglich werden.

Wir wollen in den kommenden Jahren die Lebensbedingungen für die älteren Menschen in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern. Unser Ziel ist es, dass Selbstbestimmung, Souveränität und Teilhabe der älteren Menschen gewährleistet sind, auch wenn die dafür in Mecklenburg-Vorpommern gegebenen Rahmenbedingungen aufgrund der Dünnbesiedlung in unserem Bundesland nicht einfacher werden. Zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge und der Teilhabe älterer Menschen entwickeln wir seniorenpolitische Gesamtkonzepte, die nachfolgend genannten Themenbereiche umfassen,
- Wohnen,
- Mobilität,
- Gesundheit/Pflege,
- Bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftliche Teilhabe.
Dabei wird es auch darum gehen müssen, eine gute Versorgung mit Sach- und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs vor Ort sicherzustellen.

Zukünftig wird es darauf ankommen, eine vernetzte Versorgung möglichst auf der Quartiersebene zu gewährleisten. Handlungsleitend hierfür ist das Konzept der „sorgenden Gemeinschaften“, welches im Kern davon ausgeht, dass eine qualitätsvolle Unterstützung nicht nur durch Profis sichergestellt wird, sondern dass ein zukünftiger Versorgungsmix neben diesen auch Angehörige und bürgerschaftlich Engagierte einbezieht. Deswegen ist die Förderung von „niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten“ schon heute ein wesentliches Element unseres pflegepolitischen Konzeptes, das wir durch Kofinanzierung von Bundesmitteln unterstützen.

Mit ca.70 Einwohnern pro km² ist M-V eines der am dünnsten besiedelten Bundesländer Deutschlands. Bedingt durch den demografischen Wandel nimmt in Mecklenburg-Vorpommern der Bedarf an medizinischer Versorgung – u. a. zur Behandlung von mehr Alterserkrankungen bei abnehmendem Fachkräftepotenzial zu.

Wir wollen, dass die Menschen gut medizinisch versorgt werden: von der Geburt bis ins hohe Alter. Das Beste ist, wenn die Menschen lange gesund bleiben. Dies kann nur durch gute Präventionsarbeit und eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge gelingen. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es gilt, die Menschen in allen Lebensbereichen dafür zu sensibilisieren.

Wir haben eine Krankenhauslandschaft, die sich sehen lassen kann. Die Krankenhäuser spielen eine zentrale Rolle. Diese wollen wir durch lokale Gesundheitshäuser ergänzen, als Anker der gesundheitlichen Versorgung in der Fläche. Durch abwechselnde Sprechzeiten von Allgemeinmedizinern und Fachärzten und auch den Einsatz von Telemedizin gelingt auch die Versorgung in den dünn besiedelten ländlichen Räumen.

Es werden aber die Bevölkerungs- und Ärztedichte abnehmen. Das erfordert in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen kluge Maßnahmen, um die zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Ressourcen noch besser für eine flächendeckende Gesundheits- und Notfallversorgung zu nutzen.

So wurde mit dem neuen Rettungsdienstgesetz auf diese Entwicklungen reagiert und die Notfallrettung verbessert. Die Vorgaben zur Hilfsfrist wurden realistischer, ohne dass sich für in Not geratene Menschen etwas ändert. Hinzu kommt, dass zukünftig keine ‚weißen Flecke‘ für besonders entlegene Orte aus der Statistik für die Hilfsfrist ausgeklammert werden dürfen.

Hier kann auch helfen, die Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu überwinden. Innovative regionale Versorgungsmodelle, die sowohl den niedergelassenen Arzt als auch das Krankenhaus vor Ort einbeziehen, müssen vorangetrieben werden. Dabei geht es auch um den Erhalt und die Schaffung von Versorgungsankern in der Fläche mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung bei den sich ändernden Rahmenbedingungen & Notfallversorgung. Mehr an Bedeutung wird auch die Telemedizin gewinnen.

Bei der Erforschung und Nutzung telemedizinischer Anwendungen belegt Mecklenburg- Vorpommern bundesweit einen Spitzenplatz. Das haben wir unseren vielen innovativen Forschungs- und Versorgungseinrichtungen und der gezielten Förderung durch das Land zu verdanken. Hieran wollen wir anknüpfen, die Chancen der Telemedizin nutzen und diese fest in der ambulanten und stationären Versorgung etablieren.

In Mecklenburg-Vorpommern wird die Möglichkeiten der Telemedizin zukünftig einen noch wichtigeren Beitrag zu einer flächendeckenden medizinischen und pflegerischen Versorgung leisten müssen. Schon heute hilft Telemedizin oftmals dabei, einen nahezu permanenten Kontakt zwischen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten – zum Beispiel bei Bluthochdruck, Diabetes, einigen Hauterkrankungen oder auch psychischen Leiden – sicherzustellen. Das ermöglicht den erkrankten Menschen im Bedarfsfall – gerade im ländlichen Raum – schnellere Hilfe zu bekommen und macht die medizinische Versorgung insgesamt besser. Auch den Kontakt zwischen Arzt und hochspezialisiertem Facharzt zur Besprechung komplizierter Fälle oder auch während Operationen vermeidet lange Wege und schafft Freiräume zur Behandlung. Damit ist auch klar, dass Telemedizin das persönliche Patienten-Arzt-Verhältnis nicht ersetzt, sondern ergänzt. Telemedizin sorgt dafür, dass knappe personelle und materielle Ressourcen noch besser genutzt werden können. Spezialisierte Expertisen können so standortunabhängig zugänglich gemacht werden. Bei längerfristigen chronischen Erkrankungen wird sogar ein dauerhafter Kontakt zwischen Patient und Arzt ermöglicht.

Die Telemedizin weiter voranzubringen wird daher wesentliche Aufgabe des Telemedizin- Beirats sein. Zudem muss das Telemedizin-Konzept des Landes gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen fortgeschrieben und Maßnahmen umgesetzt werden, die telemedizinische Anwendungen in der ambulanten und stationären Regelversorgung schrittweise einführen. Dazu gehören die Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen, der Ausbau von telemedizinischen Konsiliarräumen in Krankenhäusern genauso wie die Stärkung von Netzwerken und die Einbeziehung der Telemedizin in die Behandlungsrichtlinien.

Auch deshalb hat die SPD-Landtagsfraktion bereits im Jahr 2003 dafür gesorgt, dass die Telemedizin mit Landesgeldern gefördert wird. Gleichzeitig setzen wir uns für eine flächendeckende Breitbandversorgung ein, um die technischen Voraussetzungen in allen Landesteilen zu schaffen.

Der Breitbandausbau nimmt nun auch in den ländlichen Regionen in M-V richtig Fahrt auf. So sind alle 24 vom Land angemeldeten Projekte, die weit über 200 Gemeinden umfassen, in der ersten Ausschreibungsrunde des aktuellen Bundesförderprogramms berücksichtigt worden. Damit kommen etwa 35 Prozent aller deutschlandweiten Projekte aus M-V.

Werden diese umgesetzt, steigt der Versorgungsgrad mit schnellem Internet im ländlichen Raum von derzeit 15 auf 53 Prozent. Die Projekte werden zu 70 Prozent vom Bund gefördert. 20 Prozent der Kosten trägt das Land und 10 Prozent die Kommunen, wobei auch der kommunale Anteil zunächst vom Land vorfinanziert wird. Der Bund stellt 247 Mio. € zur Verfügung, das Land kofinanziert 105 Mio. €.

Die Finanzierung erfolgt aus der Rücklage und damit ohne Neuverschuldung!!! Dies wäre ohne die gute und vorausschauende Finanzpolitik der Landesregierung nicht möglich gewesen.

Auf dem Wohnungsmarkt werden in den kommenden Jahren mehr barrierefreie Wohnungen benötigt. Auch hier sind Verhältnisse in unserem Bundesland regional sehr verschieden. Jahr 2030 werden ca. 31 % der Bevölkerung dann über 65 Jahre sein. Grob geschätzt müsste sich der aktuelle Bestand von 32.000 barrierearmen Wohneinheiten fast verdreifachen, um den Bedarf bis 2030 zu decken.

In der kommenden Wahlperiode wollen wir die Städtebauförderung stärker auf die Schaffung barrierefreien Wohnraums ausrichten. Die Landesbauordnung werden wir so ändern, dass die Umwandlung in barrierefreien Wohnraum zukünftig leichter ermöglicht wird. Zudem wollen wir Städte und Gemeinden bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und beim Umgang mit Leerstand unterstützen, um die Attraktivität dünner besiedelter Regionen zu erhöhen.

• So haben wir im Jahr 2015 die Landesbauordnung M-V novelliert. Darin gab es insbesondere Neuerungen zum barrierefreien Bauen, zu Maßnahmen des Klimaschutzes und neuen Wohnformen.

• Zudem tragen wir mit dem Landesprogramm Wohnraumförderung dazu bei, die Wohnraumversorgung qualitativ zu verbessern, stabile Wohnungsmärkte zu sichern und den Stadtumbauprozess insgesamt zu unterstützen. Für 2016 sind mehr als 29 Mill. € für Sanierungen, barrierearmen Umbau und sozialen Wohnungsneubau in M-V veranschlagt.
Vom gesamten Programmvolumen werden 5 Mill. € als Förderdarlehen und 24,572 Mill.€ als Zuschüsse bereitgestellt, dass alle Generationen in

Das Programm für den sozialen Wohnungsbau der Bundesregierung werden wir in den
nächsten Jahren konsequent in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen.

Schwerpunkt in unserer Städtebau- und Wohnungsbauförderung wird außerdem die Schaffung von mehr altersgerechten Wohnungen und eines barrierearmen Wohnumfelds sein. Wir werden das Sonderprogramm „Lifte und Fahrstühle, barrierearmes Wohnen“ fortsetzen und ein 20-Millionen-Euro-Programm auflegen, um mehr altersgerechte Wohnungen zu schaffen. Außerdem wollen wir die Landesbauordnung so ändern, dass bereits beim Bau darauf geachtet wird, Wohnungen altersgerecht und barrierearm zu gestalten.

Bei der Mobilität sind gerade ältere Menschen auf einen funktionierenden öffentlichen
Personennahverkehr angewiesen, der in dünnbesiedelten Räumen differenzierter lokaler Lösungen wie Rufbus-Systemen oder kombiniertem Bus-und-Taxi-Verkehr bedarf. Hierzu müssen neue Ideen erprobt und neue Wege gegangen werden, um mit den zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln statt der bisherigen Leistungen das in Zukunft benötigte Mobilitätsangebot sicherzustellen. Um die besten und im jeweiligen Einzelfall passende Lösungen zu entwickeln, brauchen wir einen guten Austausch und eine gute Zusammenarbeit des Landes und der zuständigen Kommunen mit allen Akteuren und Initiativen.

Um das heute bestehende Angebot im öffentlichen Personennahverkehr im Land aufrechterhalten zu können, ist zwingend erforderlich, dass der Bund die Länder so mit Regionalisierungsmitteln ausstattet, dass sie einen nachfragegerechten Schienennahverkehr anbieten können. Wir werden mit diesen Mitteln vor allem den Nahverkehr auf den besonders nachgefragten Strecken im Land stärken. Dort, wo Schienenverbindungen aufgrund zu geringer Fahrgastzahlen nicht ökonomisch und ökologisch vernünftig betrieben werden können, setzt die SPD auf leistungsfähigen Busverkehr und innovative Lösungen wie Ruf-Bus-Systeme, Anrufsammeltaxis oder E-Bikes. Um ein Umsteigen zu erleichtern, bedarf es an Bahn und Busknotenpunkten ausreichend sicherer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Bikes. Innovative und die Mobilität stärkende Nahverkehrskonzepte der Landkreise werden durch uns unterstützt.

Der öffentliche Personennahverkehr wird durch die Landkreise und kreisfreien Städte geregelt. Schon heute gibt es gute Ansätze im Land, um den Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht zu werden. An vielen Stellen – wie z. B. beim Abbau von Barrieren, bei der seniorengerechten Gestaltung von Straßen und Wegen oder auch bei der Vernetzung im öffentlichen Personennahverkehr – sind Verbesserungen nötig. Das werden wir unterstützen. Auch hat die Enquetekommission des Landtages „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ gute Vorschläge gemacht, wie sich der öffentliche Personennahverkehr noch besser auf die Bedürfnisse älterer Menschen einstellen kann.

Soweit einige Aspekte, die auch die Bereiche von Menschen mit Behinderungen betreffen.
Ich freue mich auf weitere interessante Gespräche und grüße Sie herzlich, Ihre

Dagmar Kaselitz

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