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Frage von Julian K. •

Frage an Dagmar Freitag von Julian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Freitag,

wie der Presse zu entnehmen ist, plant die SPD, gemeinsam mit der schwarz-gelben Bundesregierung, das Rederecht der Bundestagsabgeordneten dahingehend einzuschränken, dass nunmehr ausschließlich die Fraktionen (also konkret die jeweiligen Geschäftsführer) bestimmen, wer als Redner zugelassen wird. Der Bundestagspräsident hätte so gut wie keine Möglichkeit mehr, Abgeordneten, welche von ihrer Fraktion abweichende Meinungen vertreten, das Wort zu erteilen. Die persönlichen Erklärungen, welche den Abgeordneten zumindest nach der Debatte ermöglichen, ihr Abstimmungsverhalten zu erklären, dürften dann in Zukunft ausschließlich schriftlich erfolgen.

Werden Sie einem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen? Befürchten Sie nicht, sich dadurch selbst um einen erheblichen Teil Ihrer parlamentarischen Rechte zu bringen? Immerhin sind Sie direkt, und nicht über eine Liste Ihrer Partei, in den Bundestag gewählt worden. Auch Ihr Parteifreund Wolfgang Thierse, bekanntlich selbst Bundestagsvizepräsident, äußert sich kritisch:
http://www.tagesschau.de/inland/rederecht104.html

Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch meinte hierzu, der Bundestag sei "kein Kongress der Fraktionen, sondern Versammlung der Abgeordneten."
http://www.sueddeutsche.de/politik/rederecht-im-bundestag-fraktionen-planen-maulkorb-fuer-abgeordnete-1.1332338
Fürchten Sie nicht, dass der Bundestag durch diese Regelung zu einer Art Showveranstaltung verkommt? Konsequenterweise könnte man doch dann bei Debatten auf alle Abgeordneten verzichten und nur noch Frau Merkel, Herrn Steinmeier, Herrn Rösler, Herrn Gysi und Herrn Trittin reden lassen.

Mit freundlichen Grüßen!

Julian Köster-Eiserfunke

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SPD

Sehr geehrter Herr Köster-Eiserfunke ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Rederecht. Ich kann Ihre Bedenken gut verstehen. Allerdings werden Sie mitbekommen haben, dass die von Ihnen angesprochenen Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wieder „vom Tisch sind“ und es in der nächsten Woche auch noch keine Abstimmung hierzu im Bundestag geben wird.

Ob es eine Neuregelung des Rederechts von Abgeordneten geben wird und wie diese gegebenenfalls aussehen könnte, wird nun noch einmal neu beraten. Zunächst von den Spitzen aller im Bundestag vertretenen Fraktionen. Bis zu einem Ergebnis dieser Gespräche wird es keine Änderungen der geltenden Geschäftsordnung geben.

Auch darüber hinaus muss es das Ziel sein, eine entsprechende Änderung breit zu diskutieren und möglichst im Konsens mit allen Fraktionen zu verabschieden.
Aus meiner Sicht sollten diese Gespräche eine Lösung anstreben, die auf der einen Seite auch in Zukunft die verfassungsgemäß garantierte Freiheit der einzelnen Abgeordneten und auf der anderen Seite die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellt.

Insofern kann ich Ihnen versichern, dass ich einem entsprechenden Gesetzesentwurf nicht zugestimmt hätte. Im Gegenteil, ich bin der Meinung, dass das Rederecht der einzelnen Abgeordneten eher gestärkt als geschwächt werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Freitag