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Clemens Binninger
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Frage von Manfred D. •

Frage an Clemens Binninger von Manfred D. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binninger, Im Formular Mitteilung über die lebenslange persönliche Steuer-Identifikations-Nr. ist unter Ziffer 9 ausgefüllt wenn der betreffende Bürger im Ausland geboren wurde.
Im Bescheid für meine Ehefrau, 1927 in Potsdam geboren , ist unter dieser Auslandsgeburtsort-Ziffer 9 eigetragen : "Deutsche Demokratische Repubik" . Die Frage dazu; Im Jahr 1927 gab es ja noch keine "DDR" und wird seitens der Behörde die "DDR" als Ausland gesehen ?
Wie wird das zum Beispiel gehandhabt wenn ein Bürger in dem Gebiet ,das heute zu Polen zählt, vor 1945 geboren. wurde . Ist das nun Ausland oder Deutschland ? Wie verhält man sich als Bürger ,wenn eine solche Eintragung im Bescheid steht ? Muss man sich melden oder läßt man das auf sich beruhen ?
Mit freundlichem Gruss Manfred Dietrich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dietrich,

gerne beantworte ich ihre Frage.

Sie weisen auf ein Problem hin, das in letzter Zeit häufig aufgetreten ist. Viele Menschen, die vor 1949 auf dem Gebiet der späteren DDR oder aber in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reichs geboren wurden, finden den Vermerk auf einen ausländischen Geburtstort in der Mitteilung über Ihre Steueridentifikationsnummer.

Aus meiner Sicht handelt es sich dabei um einen Fehler bei der Datenerfassung, der korrigiert werden muss. Historisch und rechtlich ist die Zuordnung in den von Ihnen beschriebenen Fällen falsch.

Wie Sie vielleicht in den letzten Wochen der Presse entnommen haben, hat meine Fraktionskollegin Erika Steinbach, die auch Präsidentin des Bundes der Vertriebenen ist, sich an das Bundesfinanzministerium und das Bundesinnenministerium gewandt und auf genau diesen Fehler hingewiesen. Vor wenigen Wochen haben daraufhin die beiden Ministerien zugesichert, dass bereits an einer schnellen Lösung gearbeitet werde.

Ich würde Ihrer Frau empfehlen, beim Bundeszentralamt für Steuern Widerspruch gegen die Vergabe der Steuernummer und die falsche Datenerfassung einzulegen und eine Korrektur zu fordern, bis hier eine endgültige Lösung für das Problem gefunden ist. Auch sollte vielleicht bei der kommunalen Meldebehörde einmal überprüft werden, welche Daten hier zum Geburtsort Ihrer Frau gespeichert sind.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger