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Frage von Matthias H. •

Frage an Clemens Binninger von Matthias H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger !

Ich bin Polizeibeamter in Hamburg.

Mit Interesse habe ich in den Fachzeitschriften der Polizei gelesen, dass sie sich für die Änderung der Regelung für Zusatzurlaubstage für Beamte eingesetzt haben.

Dafür möchte ich ihnen danken, denn dies war meiner Meinung nach auch längst überfällig, um der steigenden Belastung der Kollegen Rechnung zu tragen.

Leider ist bei dieser Änderung nur der reine Wechselschichtdienst bedacht worden.

Dem Einwand des BMI, dass nur hier eine Veränderung geboten ist, da nur in diesem Bereich erhöhte Belastungen vorliegen, kann ich nicht nachvollziehen.

Ich bin nur einer von vielen, die unter den Absatz 2 des betreffenden Paragraphen dieses Gesetzes fallen.

Gerade bei Beamten, die sich ihre Zusatzurlaubstage unter diesen Bedingungen "verdienen" müssen, liegt allerdings die erhöhte Belastung, da in diesem Bereich oft keine klaren Regelungen der Dienstzeit vorliegen und gerade in diesen Aufgabenfeldern eine erhöhte Flexibilität gefordert ( vorausgesetzt ) wird.

Nun zu meiner Frage:

Ist hier noch eine Nachbesserung des Gesetzes geplant, um auch den Anforderungen dieser Aufgabenbereiche gerecht zu werden ?

Ich freue mich schon auf ihre Antwort und stehe für genauere Nachfragen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Matthias Hoop

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hoop,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. August zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung, die ich hiermit sehr gerne beantworte.

Ich kann Ihre Kritik sehr gut nachvollziehen. Politisch gewollt war, alle Bundesbeamten, die im Schichtdienst arbeiten, in Abhängigkeit vom geleisteten Nachtdienst durch Zusatzurlaub zu entlasten, unabhängig vom Schichtdienstmodell. Daher ist es meines Erachtens notwendig, die Erholungsurlaubsverordnung anzupassen, so dass nicht nur die Beamten in starren Schichtdienstmodellen, sondern auch diejenigen in flexiblen Schichtdienstmodellen von der Regelung profitieren.

Ich habe mich in diesem Zusammenhang bereits an den Bundesminister des Inneren gewand und ihn darum gebeten, zu prüfen, ob eine zeitnahe Änderung der betreffenden Verordnung möglich ist. Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil ich aus meiner eigenen Berufserfahrung als Polizeibeamter weiß, welche Belastung jede Form des Schichtdiensts mit sich bringt.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger