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Clemens Binninger
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Frage von Susi K. •

Frage an Clemens Binninger von Susi K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger,

wir würden Sie sich entscheiden, wenn morgen eine Abstimmung zum "geplannten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" Statt finden würde?
Und zwar so, wie es zur Zeit geplant ist: mit geheimer Liste, die nur vom BKA gepflegt werden darf, mit Protokollierung aller (bewussten und zufälligen) Zugriffen auf die betroffenen Seiten; und unter Beachtung von gängigen Diskussionen (vor allem in IT-Kreisen) über Unwirksamkeit solcher Sperren und über die Befürchtungen, dieser Weg könnte der Anfang der Internetzensur sein.

Es soll ja am 27. Mai eine öffentliche Anhölrung zu diesem Gesetzentwurf geben. Werden Sie, und wenn ja, mit welcher Erwartung, daran Teil nehmen?

Mit freundlichen Grüßen
S. Kleinert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kleinert,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Mai, die ich hiermit gerne beantworte.

Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen steht am 18. Juni auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Der Gesetzestext, der dann zur Abstimmung kommt, wird gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch abgeändert werden. Aus diesem Grund kann ich noch keine Aussage darüber treffen, ob ich dem Gesetz in der geänderten Fassung zustimmen werde. Da sie verschiedene Kritikpunkte an dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgebracht haben, möchte ich an dieser Stelle aber darauf eingehen.

Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass der Zugriff auf kinderpornographische Inhalte auf ausländischen Servern von deutschen Rechnern aus möglich ist. Selbst wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Betreiber einzelner ausländischer Server Kinderpornographie anbieten, können deutsche Behörden oft nicht wirksam dagegen vorgehen. In vielen Ländern fehlen Behörden und Einrichtungen, die Kinderpornographie wirksam verfolgen. Rechtsexperten verweisen außerdem darauf, dass Kinder- und Jugendpornographie international sehr unterschiedlich definiert wird. Darstellungen, die in Deutschland eindeutig verboten sind, werden in anderen Ländern unter Umständen als grenzwertig aber gerade noch zulässig eingestuft und deswegen nicht verboten. All dies kann aber ernsthaft kein Argument dafür sein, hier untätig zu bleiben.

Solange eine Löschung der betreffenden ausländischen Seiten aus den oben genannten Gründen nicht möglich ist oder zu lange dauert, plädiere ich vehement dafür, zumindest den Zugang zu ihnen zu erschweren. Eine Sperre, wie sie derzeit vorgesehen ist, kann zwar ein technisch versierter Internetnutzer mit wenig Aufwand umgehen, sie ist aber dennoch nicht wirkungslos. Sachverständige verweisen auf die psychologische Hemmschwelle, die beim aktiven Umgehen einer Zugangssperre überschritten werden muss. Da im Internet andere soziale Kontrollmechanismen aus dem Alltag nicht greifen, erscheint mir eine solche Hemmschwelle hier sinnvoll.

In diesem Zusammenhang kam von Seiten des SPD-geführten Bundesjustizministeriums die Forderung auf, auch die Zugriffe auf die sogenannten Stopp-Server zu protokollieren und auszuwerten. Bei der Expertenanhörung im Deutschen Bundestag am vergangenen Mittwoch haben sich mehrere Sachverständige dazu sehr kritisch geäußert und datenschutzrechtliche sowie verfahrenstechnische Bedenken angemeldet. Meine zuständigen Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion plädieren vor diesem Hintergrund für die vollständige Streichung des betreffenden Abschnitts aus dem Gesetz.

Erstes Ziel des Bundeskriminalamts muss es natürlich immer sein, die Inhalte kinderpornographischer Internetseiten nicht nur zu sperren, sondern möglichst komplett vom Netz zu nehmen. Ich bin mir sicher, dass das Bundeskriminalamt alle geeigneten Maßnahmen ergreifen wird, um Internetseiten komplett aus dem Verkehr zu ziehen, die auf der noch zu erstellenden Sperrliste auftauchen werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion halte ich auch den Vorschlag für bedenkenswert, dafür bestimmte Fristen gesetzlich festzuschreiben.

Der Vorwurf, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ziele in Wirklichkeit gar nicht auf die Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern auf politische Zensur, ist absurd und entbehrt jeglicher Grundlage. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat auf die Kritik von Bürgerinnen und Bürgern reagiert und angeregt, die noch zu erstellende Sperrliste von unabhängigen Experten regelmäßig überprüfen zu lassen. Der in meinen Augen ohnehin völlig ungerechtfertigte Verdacht, auf der Sperrliste könnten sich später auch politisch unliebsame Internetseiten finden, ist damit mehr als entkräftet.

Inwiefern das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen den Konsum und die Produktion von Kinderpornographie tatsächlich verhindern kann, ist im Vorhinein natürlich schwer zu beurteilen. Die Erfahrungen in anderen Staaten zeigen allerdings, dass so täglich tausende von Zugriffen auf kinderpornographische Angebote verhindert werden könnten. Wir sollten deshalb nichts unversucht lassen. Das Gesetz ist ein weiterer Baustein in unserem Bemühen, Kinder zu schützen und Kinderpornographie entschieden zu bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger