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Christine Scheel
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Frage von Wilfried S. •

Frage an Christine Scheel von Wilfried S. bezüglich Finanzen

Report, sehr geehrte Frau Scheel, hat gestern vergleichend über die Umsetzung von EU-Richtlinien im Rahmen der Banken AGB´s berichtet. Die Redakteure der Sendung haben - ebenso wie ich nach der Sendung - nicht verstanden, warum der Finanzausschuss des DB´s eine Richtlinie, welche verbraucherfreundlich gedacht ist, national in das Gegenteil verkehrt, indem sie es nun zuläßt, Bankkunden bei Verlust der EC-Karte in jedem Falle mit 150 € in Haftung zu nehmen. Lediglich ein in der Sendung genanntes Mitglied Ihres Ausschusses soll Einwände geltend gemacht und gegen Ihre Empfehlung gestimmt haben. Dieser Abgeordnete äußerte die Vermutung, daß sich andere eben dem Druck einer Lobby gebeugt hätten, deren Auftraggeber gerade den Steuerbürger für ihr unverantwortliches Handeln in der Vergangenheit (?) haften ließen. Mich interessiert nun, was Sie persönlich bewogen hat, so abzustimmen wie Sie es vermutlich getan haben und warum Sie meinen, Bankkunden in Deutschland schlechter stellen zu müssen als es die französische Regierung für die ihre zuläßt.

Hochachtungsvoll
Wilfried Steinicke

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Steinicke,

vielen Dank für Ihre Frage im Rahmen des Gesetzentwurf der Bundesregierungs zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs-und Rückgaberecht (Bundestagsdrucksache 16/11643). Aus der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (DRS 16/13669) vom 01.07.2009 ergibt sich, dass meine Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt hat, sondern sich sowohl im Rechtsausschuss als auch im Finanzausschuss der Stimme enthalten hat. Meine Kollegin im Bundestag Nicole Maisch hat sich in der ersten Debatte zu dem Gesetzentwurf kritisch mit den Regelungen zum Zahlungsverkehr auseinandergesetzt. Zitat: "Auch die Regelungen beim Zahlungsverkehr bringen keine Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Kommt es zu Missbrauch bei Kartenzahlung oder PIN, trägt noch immer der Verbraucher ein sehr hohes Haftungsrisiko. Hier hätte der Gesetzgeber endlich dafür sorgen müssen, dass nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher den Schaden allein tragen, wenn sie bei Kartenzahlungen von Betrügern abgezockt werden. Noch unverständlicher ist, dass der jetzige Entwurf vorsieht, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kartenmissbrauch in jedem Fall mit 150 Euro selbst haften, auch dann, wenn sie nachweislich nicht fahrlässig gehandelt haben. Das ist nicht akzeptabel. Vielmehr sollten die Banken endlich in die Verantwortung genommen werden und sichere Zahlungssysteme für ihre Kunden und Kundinnen bereitstellen."(zitiert aus Rede von Nicole Maisch lt. Bundestagsprotokoll, 205. Sitzung, 12.02.2009, Seite 22222). Diese Position teile ich.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Scheel