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Frage von Wolfgang B. •

Frage an Christine Lambrecht von Wolfgang B. bezüglich Wirtschaft

Mit großem Erstaunen – und noch größerem Entsetzen – habe ich eine Pressemeldung gelesen, dass die bereits verlängerte „Insolvenz-Anmeldepflicht“ nochmals ggf. bis März 2021 verlängert werden soll.
https://www.onvista.de/news/auch-union-will-insolvenz-anmeldepflicht-laenger-aussetzen-384479895

Hierzu habe ich folgende Fragen:

> Aus meiner Sicht war bisher die „Insolvenz-Anmeldepflicht“ immer ein Schutz vor möglichen Schaden von Arbeitnehmern, Lieferanten, Kunden, Sozealversicherungsträgern und möglichen Liquiditätsgebern.

Wird dieser Schutz nun durch eine Verlängerung der „Insolvenz-Anmeldepflicht“ durch die Regierung „ausgehebelt“, übernimmt dann der Staat (und somit letztendlich der Steuerzahler) die daraus möglichen Haftung für alle zukünftigen Schadensersatzforderungen?

> Welcher konkrete Nutzen – außer, dass es politisch ggf. von Bedeutung ist, dass eine anstehende Insolvenzwelle durch die Corona-Zwangsmaßnahmen verzögert wird - sollte sich daraus ergeben, dass die „Insolvenz-Anmeldepflicht verlängert wird?

> Sind Sie im Rahmen Ihrer Entscheidungsfindung tatsächlich der Ansicht, dass sich durch die Verlängerung der „Insolvenz-Anmeldepflicht“ nachhaltig die finanzielle Lage eines insolventen Unternehmens verbessen wird?
Wie sollte dies betriebswirtschaftlich konkret möglich sein – besonders im Rahmen von mittelständischen Unternehmen?

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