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Frage von Bettina W. •

Frage an Christine Lambrecht von Bettina W. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

herzlichen Dank für Ihre Anwort vom 6.6.2007.

Gestatten Sie mir folgende Nachfrage:

Ist die Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nun, dass die Mütter ehelich geborener Kinder genauso schlecht gestellt werden, wie die Mütter von nichtehelich geborenen Kindern?

Damit wäre eine Besserstellung der letzteren Mütter und ein Unterhaltsanspruch über die drei Jahre nach § 1615l BGB hinaus gescheitert. Im Gegenteil sind sodann die Mütter ehelich geborener Kinder genauso "schlecht" gestellt.

Wenn ich Sie richtig verstehe wird dann also Ergebnis der Reform sein, dass sowohl bei ehelich wie nichtehelich geborenen Kindern der betreuende Elternteil ab dem 3. Geburtstag des Kindes eine Erwerbsobliegenheit hat.

Nachdem es bei den Müttern ehelich geborener Kinder auf das Vorhandensein von Betreuungsmöglichkeiten ankommen soll, wäre bei einer Gleichbehandlung die Notwendigkeit gegeben bei fehlender Betreuungsmöglichkeit auch bei den Müttern nichtehelich geborener Kinder eine Ausweisung des Unterhaltsanspruchs über die drei Jahre hinaus zu gewährleisten. Ist diese Annahme zutreffen? Mir scheint dies eher unwahrscheinlich und damit eine Gleichbehandlung wiederum nicht erfüllt.

Mit freundlichem Gruß

Bettina Wohl
Rechtsanwaltskanzlei
N e e s & W o h l

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Blum,

meiner Einschätzung nach wird es für die Bewertung, ob eine unverheiratete Mutter nach 3 Jahren wieder arbeiten muss selbstverständlich genauso wie bei geschiedenen bzw. verheirateten Mütter auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Betreuungsmöglichkeiten ankommen. Die konkrete Entscheidung wird dann das Gericht anhand der Einzelheiten und Besonderheiten des einzelnen Falles zu bewerten haben. Die konkreten Formulierung werden wir aber jetzt in den anstehenden Beratungen finden müssen.

Ich persönlich bin übrigens der Meinung, dass es für Mütter (und ihre Kinder) nur von Vorteil sein kann, wenn diese bei Vorhandensein von Betreuungsmöglichkeiten und einem entsprechenden Arbeitsplatz nach 3 Jahren wieder arbeiten gehen, um den Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht zu verpassen. Dies entspricht allerdings meiner persönlichen Meinung, ich bin mit dieser Meinung aber nicht allein, da ca. 90 % aller Frauen spätestens nach den ersten drei Jahren Kinderbetreuung wieder arbeiten gehen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB