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Christine Lambrecht
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Frage von Bernhard T. •

Frage an Christine Lambrecht von Bernhard T. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

kommt endlich die Reform des Unterhaltsrechts zum 1.7.2007? Ich lasse zur Zeit eine neue Unterhaltsberechnung durchführen. Gilt diese dann für 2 Jahre oder kann ich unmittelbar mit in Kraft treten des neuen Unterhaltsrechts mich auf dieses beziehen und eine Abänderung erwirken?

Danke für Ihre Mühe

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Tinnefeld

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tinnefeld,

auf keinen Fall ist noch bis zum 1.7.2007 mit der Reform des Unterhaltsrechts zu rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 23. Mai 2007 festgestellt, dass die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder nach geltender Rechtslage verfassungswidrig ist. Wird der Unterhalt ausschließlich wegen der Betreuung von Kindern gezahlt, sind danach alle Elternteile gleich zu behandeln. Die Reform des Unterhaltsrechts ist daher an diese Vorgaben anzupassen. Gegenwärtig steht aber noch nicht fest, wann die abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestages stattfinden und das neue Gesetz in Kraft treten kann. Allerdings werden die unterhaltsrechtlichen Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung zum 1. Juli 2007 erneut angepasst. Diese bilden die Grundlage für die unterhaltsrechtlichen Tabellen der Gerichtspraxis, insbesondere für die "Düsseldorfer Tabelle". Über die Regelbeträge, die nach der Regelbetrag-Verordnung ab dem 1. Juli gelten, können Sie sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz unter www.bmj.bund.de bei Themen>Zivilrecht>Unterhaltsrecht>Stand der Gesetzgebung informieren. Hinsichtlich der Abänderung eines Unterhaltstitels möchte ich Sie bitten, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB