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Christine Lambrecht
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Frage von Anika G. •

Frage an Christine Lambrecht von Anika G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

ich würde gerne wissen, ob und warum Sie am 24.06.2016 im Bundestag gegen den Antrag der Linksfraktion "Sanktionsregelungen für Beförderungsunternehmen, insbesondere Flug-und Schiffsunternehmen, abschaffen" gestimmt haben, indem Sie als Fraktion die Beschlussempfehlung des Innenausschusses angenommen haben.

Beste Grüße,

Anika Groß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Groß,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24.08.2016. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.

Ein Baustein der europäischen Flüchtlingspolitik sind Sanktionsregelungen für Beförderungsunternehmen, vor allem für Flug- und Schiffsgesellschaften, die Menschen ohne gültige Papiere oder eine Einreiseerlaubnis in die Europäische Union bzw. nach Deutschland transportieren (so genannte "carrier-sanctions"). Die Beförderungsunternehmen werden dadurch nicht nur zum Rücktransport der unerlaubt eingereisten Personen verpflichtet, sondern nach §§ 63ff. (AufentG) auch mit Bußgeldern belegt. Die Fraktion die Linke beklagt, dass Ihrer Meinung nach dadurch das Grundrecht auf Asyl in der Praxis ausgehebelt wird und Schutzsuchende hierdurch in die Hände von Schleusernetzwerken getrieben werden. Ich habe den Antrag der Fraktion die Linke abgelehnt, da die formulierte Kritik an dem Gesetz meiner Meinung nach unbegründet ist. Das Grundrecht auf Asyl wird nicht ausgehebelt. Soweit bekannt, sind im Bereich des deutschen See-/Fährverkehrs bisher keine Sanktionen in Form von Zwangsgeldern verhängt worden. Die bisher erhobenen Zwangsgelder betreffen ausschließlich Luftfahrtunternehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB