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Christine Lambrecht
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Frage von Uwe M. •

Frage an Christine Lambrecht von Uwe M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

in Ihrer Funktion als Parlamentarische Geschäftsführerin, ermöglichen Sie Lobbyisten erleichterten Zugang zu Abgeordneten an ihrem Arbeitsplatz. Das begünstigt die Zusammenarbeit und gibt dem Gesetzgebungsprozess eine von diesen Lobbyisten beeinflusste Richtung. Das kann ja durchaus vernünftig sein, wenn die maßgeblichen Abgeordneten immer das Gemeinwohl als vorrangiges Ziel betrachten.

Es wäre allerdings interessant zu wissen, welche Gepflogenheiten gelten, wenn Lobbyisten Abgeordnete im Parlamentsgebäude aufsuchen. Ein paar beispielhafte Fragen:

- welche Voraussetzung müssen bestehen, damit sie diesen "grünen" Ausweis bekommen?
- an welchen Sitzungen nehmen Lobbyisten teil?
- Nehmen sie die Zeit unserer Abgeordneten nur nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch?
- dürfen Lobbyisten im Parlamentsgebäude Kopien von Dokumenten anfertigen und mitnehmen?
- welche Datenschutzvorkehrungen werden getroffen?
- Verfügen Lobbyisten mit diesem Ausweis de facto über Kontrollmöglichkeiten gegenüber unseren Abgeordneten?

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Mannke

Portrait von Christine Lambrecht
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mannke,

vielen Dank für Ihre E-Mail an abgeordnetenwatch vom 18. März 2015 zum Thema Demokratie und Bürgerrechte.

Der ganz überwiegende Anteil von Hausausweisen, die über die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet werden, werden an Vertreterinnen und Vertreter der Bundespartei oder an mit der SPD sehr eng verbundene Organisationen vergeben. Des Weiteren betrifft dies Verbände und Einrichtungen, die vom Gesetzgeber eingerichtet wurden oder im Bereich der Paritätischen Wohlfahrtspflege tätige Institutionen, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Selbstverständlich vertreten diese Organisationen auch eine "Lobby", dazu sind sie vom Gesetzgeber auch verpflichtet. Die Frage ist also, wie sie "Lobbyisten" definieren. Wenn Sie unter Lobbyisten Vertreter von Unternehmen bzw. Großkonzernen verstehen, dann trifft Ihre Grundannahme schon nicht zu.

Der Hausausweis ermöglicht lediglich das Passieren von Eingangskontrollen in Liegenschaften des Deutschen Bundestags ohne weitere Formalitäten. Das erspart den Abgeordnetenmitarbeiterinnen und Abgeordnetenmitarbeitern bei Terminen das Abholen des Gastes an der Pforte, das sonst nötig ist. Sie sind personengebunden und mit einem Lichtbild versehen.

In der Regel nehmen solche Vertreterinnen und Vertreter an keiner Sitzung teil, es sei denn, sie ist öffentlich und an solchen Sitzungen können andere interessierte Bürgerinnen und Bürger auch teilnehmen, wenn sie sich vorher anmelden. Für die Sitzungen der SPD-Bundestagsfraktion gelten übrigens ganz besonders strenge Zugangsregeln. Hier dürfen keine Vertreterinnen und Vertreter irgendwelcher Verbände oder ähnlichem teilnehmen, es sei denn, jemand ist explizit als Gast geladen.
Die Datenschutzregeln richten sich nach den Vorgaben des Referats ZR 3 des Deutschen Bundestags. Selbstverständlich ergeben sich aus dem Innehaben eines Hausausweises keinerlei "Kontrollmöglichkeiten" über Abgeordnete. Wie auch?

Es ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass sich Organisationen wie Transparency International oder Lobby-Control nicht an dieser Hausausweiskampagne beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB