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Christina Jantz-Herrmann
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Frage von Ole S. •

Frage an Christina Jantz-Herrmann von Ole S. bezüglich Recht

Hallo Christina,

wie stehst Du zur Befragung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsaauschuss? Sollte man Herrn Snowden Deiner Meinung nach einladen und in Deutschland befragen oder reicht eine Videokonferenz aus Rußland aus? Sollte Deiner Meinung nach Herr Snowden Asyl in Deutschland erhalten?

Besten Dank für Deine wertgeschätzte Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Hallo Ole,

vielen Dank für deine Frage bezüglich des NSA-Untersuchungsausschusses.

Lass mich losgelöst von der Rolle Edward Snowdens deutlich machen, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion nicht mit pauschalen Begründungen zur Geheimhaltung bestimmter Unterlagen zufrieden geben wird. Mein Kollege Christian Flisek, der im Untersuchungsausschuss Obmann der SPD ist, hat schon deutlich gemacht, dass es für die Verweigerung der Vorlage von Akten ganz hochrangige verfassungsrechtliche Gründe geben muss, die er aktuell nicht sehe. Diese Einschätzung teile ich.

Ein Asyl für Snowden ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Diskussion und bei der Frage nach Asyl gibt es einige politische und rechtliche Unklarheiten. Es ist zum Beispiel nicht geklärt, wie sich die Deutsche Bundesregierung verhalten müsste, wenn Snowden mit internationalem Haftbefehl einreisen würde. So wäre Deutschland womöglich rechtlich zu einer Auslieferung verpflichtet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Befragung wesentlich dringender und im öffentlichen Bewusstsein.

Als SPD-Bundestagsfraktion unterstützen wir eine Befragung von Edward Snowden durch den NSA-Untersuchungsausschuss. Für eine Befragung in Berlin sehe ich derzeit keine rechtlichen Bedenken. Wir können uns jedoch viele Arten der Befragung vorstellen. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit einer schriftlichen Befragung, einer mündlichen Befragung oder auch einer Befragung auf digitaler Weise. Hierzu gibt es jedoch Hinweise seitens Snowdens Anwälten, dass eine Video-Befragung zu gefährlich sei. Da Snowden aus dem Ausland nicht zu einer Aussage gezwungen werden kann, kommt es auch ganz entscheidend auf die Gefahren einer möglichen Aussage für ihn an.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Jantz