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Christina Jantz-Herrmann
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Frage von Sandra H. •

Frage an Christina Jantz-Herrmann von Sandra H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Jantz,

da Sie Mitglied im Bundestagsausschuss für Justiz sind, möchte ich Ihnen folgende Frage stellen: Wie kann es sein, dass ein Angeklagter vor Gericht sagt, dass er nicht Summe X an Steuern nicht bezahlt hat, so wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, sondern Summe Y? Wobei Summe Y ein Vielfaches von Summe X ist. Warum weiß die Staatsanwaltschaft nichts von Summe Y??

Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.

Sandra Henke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Henke,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Steuerhinterziehung.

Das Steuergeheimnis schützt davor, dass die Vermögensverhältnisse einer Person gegenüber unbefugten Dritten offengelegt werden müssen. Es gilt ebenfalls, dass sich der Steuerpflichtige in einem Steuerstrafverfahren nicht selbst belasten muss.

Die Zuständigkeit der deutschen Behörden ist auf das Bundesgebiet beschränkt. Wenn es sich zum Beispiel um einen grenzüberschreitenden Fall handelt, sind die deutschen Behörden auf die Amtshilfe aus dem Ausland angewiesen. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass bestimmte Länder, wie zum Beispiel die Schweiz, nicht mit unseren Behörden kooperieren.

Aufgrund dieser Umstände kann es dazu kommen, dass der Staatsanwaltschaft das tatsächliche Ausmaß einer etwaigen Steuerhinterziehung zu Prozessbeginn nicht bekannt ist – mit den von Ihnen beschriebenen Folgen.

Allgemein möchte ich zu den von Ihnen beschriebenen Zusammenhängen folgendes anmerken: Steuerhinterziehung ist eine Straftat auf Kosten des Gemeinwesens. Die geltenden Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige müssen spürbar verschärft werden, damit sich langjährige Hinterziehung von Steuern für die Straftäter nicht lohnt. Außerdem brauchen wir einen weltweiten, automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten. Staaten wie die Schweiz dürfen Steuerpflichtige nicht länger dabei helfen, sich der Besteuerung in ihrem Heimatstaat zu entziehen.

Schließlich war es richtig, dass die SPD das deutsch-schweizerische Steuerabkommen ablehnte, das die schwarz-gelbe Bundesregierung in der letzten Wahlperiode aushandelte.

Für Rückfragen stehe ich gern zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Jantz