Christian Schöning
FREIE WÄHLER
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Frage von Bernd L. •

Frage an Christian Schöning von Bernd L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Schöning,

Der gültige Raumordnungsplan 1998 und der Entwurf zum LEP schützen den ländlichen Raum, indem sie eine Reglemtierung der Mobilfunkanlagen als Soll Aufgabe definieren.
Werden sie sich dafür einsetzen, das Landschaftsbild nachhaltig zu erhalten, indem der seit Anfang des Jahres geänderte §63 der LBO mit seinem Freibrief für Mobilfunkantennen dahingehend geändert wird, das insbesondere diese gewerblichen Anlagen baugenehmigungspflichtig werden.

mfg Bernd Leube

Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Leube!

Mir fehlt diesbzgl noch das Fachwissen.Werde es mir kurzfistig aneigen und dann entsprechend antworten.

M.f. G
Dr C.Schöning

Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Leube,
in der Landesbauordnung (LBO) ist leider unter §63 (3) b eine Möglichkeit geschaffen worden, die es privaten Unternehmen erlaubt gegen den Willen der Bevölkerung technische Anlagen zu errichten, die der Telekommunikation oder der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienen, die durch ihre Höhe das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Dies wird in dieser Form von den Freien Wählern Schleswig-Holstein nicht unterstützt. Hier muss zwingend, unabhängig von der Verfahrensweise das Mitspracherecht der Kommunen eingearbeitet werden, damit nicht gegen den Willen der Bevölkerung eine Verunstaltung der Landschaft erfolgen kann. Dies betrifft Überlandleitungen der Stromversorgung gleichermaßen, wie Antennen für Telekommunikationsanlagen.
Insofern reicht es auch nicht, dass diese Anlagen baugenehmigungspflichtig werden. Es muss gerade im Bereich der Bebauung wieder der Wille der Bevölkerung mehr Berücksichtigung finden. In dem Fall dass eine Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung erteilen kann, wird sich die Frage erheben, nach welchen Gesichtspunkten diese Behörde ihre Entscheidung treffen wird.
Die Freien Wähler Schleswig-Holstein setzen sich gerade in diesem Bereich für deutlich mehr Bürgerbeteiligung ein.