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Christian Maaß
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Christian Maaß von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Maaß,

Ihre Reaktion zeigt, dass weitere Appelle an Ihr Verantwortungsbewußtsein sinnlos sind, obwohl bei den Staatskirchenverträgen die Anrufung des Landesverfassungsgerichts und des Rechnungshofs weder unangemessen noch aussichtslos wäre.

Ein Auszug - Beispiel! - aus dem Statement von Prof. Dr. Renck(von den Grünen benannter Experte!):
Beim Top VERFASSUNGSWIDRIGE KLAUSELN
ist an Art. 12 Abs. 2 Konkordat zu denken, wonach die Katholische Kirche beabsichtigte Organisationsveränderungen anzeigt, die der Senat AUF EIGENE KOSTEN zu veröffentlichen hat. Hier geht es um kirchliche Interna, die den Staat nicht betreffen und die, wenn schon, in kirchlichen Amtsblättern zu publizieren sind.

Als Mitglied im Bund der Steuerzahler bin ich dagegen, dass noch mehr Geld an die Kirchen verschwendet wird. Bei einer Anrufung würde der Rechnungshof auf Verstöße gegen das Haushaltsrecht hinweisen. Aber offenbar wollen deshalb viele Abgeordnete, dass die Anrufung unterbleibt.

Eine abschließende - weitere Mails werden Sie von mir nicht erhalten - Frage:
Werden Sie an Ihr jetziges Nichtstun denken, wenn erneut öffentliche Mittel für Schulen und Kindertagesstätten fehlen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

offenbar verstehen Sie jede Antwort, die sich nicht 100%ig mit Ihren Auffassungen deckt als Affront. Wenn Sie meine Antworten aufmerksam lesen, dürfte Ihnen nicht entgehen, dass ich durchaus kritisch gegenüber dem Vertrag eingestellt bin. Sie können sicher sein, dass mein parlamentarisches Handeln hiervon geleitet sein wird. Hiervon werde ich mich auch nicht von Ihren - mit Verlaub - nicht besonders höflichen und motivierenden Bemerkungen abbringen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Maaß