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Cerstin Richter-Kotowski
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Frage von Konrad K. •

Frage an Cerstin Richter-Kotowski von Konrad K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Richter-Kotowski,

Vielen Dank für Ihre informative obige Antwort zum Nichtraucherschutz.

Ich habe dazu zwei kurze Nachfragen:

Sie sprechen sich dafür aus, dass Nichtraucherlokale deutlicher gekennzeichnet werden sollen.
Bereits nach dem aktuellen Gesetz müssen Raucherlokale am Eingang deutlich Hinweisschilder anbringen und vor allem Jugendlichen unter 18 den Zutritt verwehren.

Welche konkreten Ideen haben Sie, die gesetzliche Kennzeichnungspflicht noch zu verbessern oder anders auszugestalten?

Sie schreiben ausserdem, dass der Nichtraucherschutz schon gut eingehalten werde. Für die Speiserestaurants mag das zutreffen. Aber für viele Clubs und manche Bars gilt dies aus meiner Erfahrung nicht. Vor allem nach 22 Uhr und an Wochenenden finden kaum noch Kontrollen statt, so dass viele Betriebe dennoch verqualmt sind.

Was unternehmen Sie dagegen? Wie kann das Problem mangelnder Kontrollen gelöst werden.

Mit freundlichen Gruessen

Konrad Koegler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koegler,

ich gebe Ihnen Recht, dass es in einigen gastronomischen Einrichtungen, vor allem in den von Ihnen genannten Clubs und Bars, bedauerlicherweise Verstöße gegen das Rauchverbot gibt.

Eine ständige komplette Überwachung aller Gastronomien durch das Ordnungsamt ist jedoch kaum leistbar.

Hier sind die Ordnungsbehörden auf Informationen aus der Bevölkerung angewiesen, um dann durch Schwerpunkteinsätze die „Schwarzen Schafe“ herauszufiltern und entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Eigentümer einzuleiten. Empfindliche Geldstrafen bewirken meist Wunder.

Zur Kennzeichnung der Lokale bin ich aufgrund der ersten Erfahrungswerte der Ansicht, dass die Kennzeichnung vereinheitlicht werden muss und auch einzelne Räume, die den Rauchern zur Verfügung stehen bereits im Eingangsbereich des Lokals deutlich kenntlich gemacht werden müssen.

Aus meiner Erfahrung mit Lokalen kann ich Ihnen nur sagen, dass ich eine derartige deutliche Kennzeichnung, wenn sie denn nicht als Werbung für die rauchenden Gäste fungieren soll, oft vermisse.

Mit freundlichen grüßen
Ihre Cerstin Richter-Kotowski