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Carsten Träger
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Frage von Benjamin M. •

Unterstützen Sie ein wirkungsvolles Informationsreiheitsgesetz (IFG) in dem die zivilie Gesellschaft (das sind Ihre Wähler) Einsicht in das institutionelle Handeln und Daten bekommen?

 

Sehr geehrte Herr Träger,
noch immer ist es ein enormer Akt, der viel Durchhaltevermögen und Penetranz erfordert, um Daten von Behörden zu bekommen die Ihren Wählern einen ernormen Nutzen darstellen würde.
Als Beispiel kann ich die zur Verfügung Stellung von Standorten von Defibrillatoren nennen. Diese werden in proprotäre (also "geheime" bzw. nichtöffentliche) Formaten unter anderem bei Defikataster hinterlegt. Ein anderes Beispiel wären die Standorte der Hydranten, die der Feuerwehr auch in propritären Formaten zur Verfügung gestellt werden.
Gehen die Hersteller der Anwendungen pleite oder entscheiden sich aus anderen Gründen ihre Dienste nicht mehr bereit zu stellen, sind diese Daten verloren.
Ein wirkungsvolles IFG wäre in Bayern ein Katalysator der diese Daten an die richtigen Stellen bringen würde von dem jeder etwas hat. Auch Sie nutzen und freuen sich bestimmt über Dienste wie Wikipedia, Openstreetmap und andere. Oft nutzen Sie diese Dienste ohne darüber Kenntnis zu haben. MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

Transparenz und freier Zugang auf öffentliche Daten sind ein hohes Gut - für die Demokratie und für die Gesellschaft, wie Sie besonders plastisch mit Ihrem Beispiel dargestellt haben. Ich unterstütze diesen Ansatz, muss aber auch darauf hinweisen, dass es in manchen Fällen berechtigte Interessen gibt, die einem kompletten Zugriff entgegenstehen: etwa im Gesundheitswesen sensible Patientendaten oder auch im wirtschaftlichen Verkehr Daten von hohem Wert, die im Eigentum von Unternehmen sind und mühsam erworben wurden. Daher ist eine fundierte Abwägung notwendig, wann welche Daten freigegeben werden.

Ich gebe Ihnen aber grundsätzlich Recht. Es gibt viele Fälle, in denen mehr, einfacherer und schneller Zugriff möglich und notwendig wären. Die bayerische Staatsregierung verhindert schon seit Bestehen des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes selbst durch eine gesetzliche Regelung mehr Transparenz für die eigenen Bürgerinnen und Bürgern.

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat als Opposition im Oktober 2020 einen Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz eingebracht. Ziel des Gesetzesentwurfs war es, das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen umfassend, also ohne Darlegung eines Interesses und außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, zu gewähren und dabei gleichzeitig die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter zu schützen. Ferner sollte das Gesetz der Vergrößerung der Transparenz und der Verbesserung der Kontrolle der Verwaltung dienen.
Das wurde Anfang März 2021 von der CSU-Fraktion mit den FREIEN WÄHLERN abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger

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