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Carsten Träger
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Frage von Harald S. •

Photovoltaik Erleichterung der Bürokratie: Ist es angedacht, in der nächsten Zeit eine Reform dieser Sachlage durchzuführen?

Sehr geehrter Herr Träger,
Nach dem jetzigen Stand der Lage muss ich dafür ein Kleingewerbe anmelden und den evtl. anfallenden Gewinn versteuern und mir auf meine nicht so üppige Rente anrechnen lassen. Dieser Gewinn wird mir dann nach Auskunft des Rentenamtes zu 100% von der Rente abgezogen.Für dieses Prozedere muss ich dann auch noch einen Steuerberater beschäftigen und bezahlen. Wenn ich als Kaufmann nun eine Rechnung aufmache und die Investitionskosten für Photovoltaik mitrechne, kann ich, auch bei steigenden Strompreisen 15 Jahre Strom von unseren Stadtwerken beziehen. Damit würde ich u.u. auch meine Lebensdauer erreicht sein. Was ich natürlich nicht hoffe. Ist es angedacht, in der nächsten Zeit eine Reform dieser Sachlage durchzuführen? Ich würde gerne meinen Teil dazu beitragen. Am liebsten wäre mir wenn der Stromzähler sich beim einspeisen von meinem Strom ins öffentliche Netz der Zähler rückwärts dreht und ich damit keinen Bürokratischen Aufwand habe. Ist da was vorgesehen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihr Schreiben. In der Tat haben wir im "Sommerpaket" etliche Reformen rund um den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen, die in den nächsten Wochen und Monaten in Kraft treten werden. Dazu zählt als Herzstück auch eine Novelle des EEG, die etliche Vorteile für private Solaranleger mit sich bringt.

So wird die Vergütung bei Dachanlagen außerhalb der Ausschreibungen deutlich angehoben. Neue Anlagen, die ihren Strom vollständig ins Netz einspeisen werden zukünftig auskömmlich gefördert, Teileinspeiser erhalten eine geringere Förderung wegen der wirtschaftlichen Vorteile des Eigenverbrauchs. Zukünftig lassen sich Anlagen mit Teil- und Volleinspeisung miteinander kombinieren.

In Bezug auf eine Anrechnung auf die Rente ist zu differenzieren. Nur bei vorgezogene Altersrenten, also Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze, können sonstige Einkünfte die Rentenhöhe beeinflussen. Bei einer vorgezogenen Altersrente (z. B.: Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Arbeitsjahre) oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen) dürfen Sie bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze maximal 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringern würde. Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Ihr Einkommen wirkt sich nur auf Ihre Rente aus, wenn es den festgelegten Freibetrag übersteigt. Dann wird der den Freibetrag übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet. Diese Regelungen beziehen sich nur auf die gesetzlichen Renten,

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger

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