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Carsten Müller
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Frage von Heike B. •

Frage an Carsten Müller von Heike B. bezüglich Verkehr

Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Ausführungen, zu denen ich gern Stellung beziehe.

Für mich ist klar, dass gleiche Regeln für alle gelten müssen, die in der kommerziellen Personenbeförderung tätig sind. Auch wenn wir neue Beförderungsmodelle ermöglichen wollen, so ist zwingend darauf zu achten, dass es eine Abgrenzung zwischen Mietwagen und Taxis gibt und dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Im Koalitionsvertrag haben wir uns an unterschiedlichen Stellen darauf verständigt, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern. Dazu wird aktuell ein Eckpunktepapier diskutiert. Darin ist auch vorgesehen, die in § 49 Absatz 4 Satz 3 PBefG normierte Rückkehrpflicht für Mietwagen aufzuheben. Dadurch sollen unnötige Leerfahrten verhindert werden. Gleichzeitig soll jedoch die Reservierung bestimmter Bereiche für den Taxenverkehr ermöglicht werden. Daher soll Mietwagenunternehmern von den zuständigen Genehmigungsbehörden für bestimmte fahrgastreiche Bereiche ein sogenanntes Aufstellverbot auferlegt werden, um in diesen Bereichen die Kundensuche vor Ort zu verhindern. Ich halte das durchaus für einen gangbaren Weg. Ob es am Ende auch so kommt, wird sich zeigen. Aktuell steht noch nicht fest, wie und mit welchem zeitlichen Horizont die Eckpunkte umgesetzt werden – wir sind noch mittendrin in den Diskussionen. Ihr Beitrag ist dabei sehr hilfreich!

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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