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Carola Veit
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Frage von Melanie H. •

Frage an Carola Veit von Melanie H. bezüglich Jugend

Hallo Frau Veit,

bisher hatte ich den Eindruck, dass die Ungleichbehandlung zwischen Kita und Vorschule zurückgenommen werden sollte - eben durch die Wiedereinführung der Gebührenfreiheit in der Vorschule und die Abschaffung der Gebühren im lezten Kitajahr.

Aber jetzt höre ich, dass die Grundschulen bevorzugt Kinder aufnehmen, die schon in ihrer Vorschule waren. Wenn die auch von Ihrer Partei zwangsweise begrenzten ersten Klassen mit den eigenen Vorschülern "voll" sind, müssen die Kita-Kinder, die an die Schule wollen, sehen, wo sie bleiben.

Wer soll denn da in Gebieten wie zum Beispiel den Vierlanden sein Kind mit 5 noch in der Kita lassen - anschließend muss es dann ins mehrere Kilometer entfernte Nachbardorf zur Grundschule?

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Härtel

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Antwort von
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Liebe Frau Härtel,

entschuldigen Sie bitte, dass ich erst jetzt antworte. Aus irgendwelchen Gründen hat die Benachrichtigung an mich, dass Ihre Frage vorliegt, nicht funktioniert.

Also: Grundsätzlich geregelt ist die Frage in § 42(7) SchulG, da stehen als Kriterien (in dieser
Reihenfolge):
- geäußerte Wünsche
- altersangemessener Schulweg
- gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern
- Besuch der Vorschulklasse an der angewählten Grundschule.

Die VSK "entscheidet" also erst, wenn die anderen Punkte "gleich" sind. Ich persönlich halte das auch für ein nicht ganz einfaches Kriterium, weil es ja doch Eltern benachteiligt, die sich zum Beispiel aus Betreuungszeitgründen für den Kita-Besuch im letzten Jahr vor der Schule entscheiden müssen und deshalb nicht schon an der Schule ihrer Wahl einen Platz "reservieren" können.
Allerdings sollte es doch gerade im Landgebiet, wo die Wege lang sind, zu solchen Schieflagen nicht kommen.

Ich könnte Ihnen besser antworten, wenn Sie mir Ihren konkreten Fall schildern. Gern auch unter kontakt@carola-veit.de.

Herzliche Grüße,
Carola Veit.

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