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Carola Veit
SPD
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Frage von Petra A. •

Frage an Carola Veit von Petra A. bezüglich Jugend

Liebe Frau Veit,

als Vorsitzende des Ausschusses wende ich mich heute an Sie, weil ich unzufreden bin mit der Regelung der regierenden Parteien bezüglich des letzten Kita-Jahres für sogenannte "Kann"-Kinder.
Unsere Tochter ist am 3.8. geboren, und wird nächstes Jahr zusammen mit ihren drei bis vier Monate älteren Freundinnen aus der Kita eingeschult werden.
Wir haben in Elterninitiative letztes Jahr eine Kita erröffnet, insofern sehe ich jetzt in den September-Abrechnungen noch einmal genau, wie ungerecht das jetzige Gesetz ist: Während die Freundinnen unserer Tochter Beitragsermäßigungen bekommen für das letzte Kita-Jahr, bezahlen wir immer noch den unverändert hohen Eigenanteil.
Aus meiner Sicht als Mutter muss ich sagen, kann ich die Haltung des Senats nicht verstehen. Gerne würde ich akzeptieren, dass eine rückwirkende Erstattung zum Tragen kommt, wenn die Einschulung dann wirklich erfolgte. Aber das ist bisher nicht vorgesehen.
Als Vorstandsmitglied einer Kita muss ich sagen, werden wir direkt vom Senat angegriffen, eine Tochter ist bereits jetzt in die Vorschule eingeschult worden, weil diese kostenfrei ist, und wurde aus ihrem sozialen Zusammenhalt in der Kita aus finanziellen Erwägungen gerissen.
Ich weiß, dass die SPD einen Antrag eingebracht hat (wofür ich als SPD-Mitglied sehr dankbar bin), aber können Sie im Ausschuss darüber hinaus noch etwas bewegen? Für Familien mit kleinen Kindern ist es immer großartig, entlastet zu werden, ich fänd es toll, wenn Kann-Kinder nicht schlechter gestellt werden als ihre wenig alteren Freundinnen.

Mit den besten Grüßen
Petra Ackmann.

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Antwort von
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Liebe Frau Ackmann,

Sie beschreiben zutreffend die Ungerechtigkeit der Regelung, die von der schwarz-grünen Koalition gegen unsere Stimmen im Rathaus beschlossen worden ist. Zusätzlich zu der von Ihnen beschriebenen Ungereimtheit kommt noch hinzu, dass die Vorschule ja für alle Kinder wieder beitragsfrei geworden ist. Da werden die Kita-Kinder und ihre Eltern klar schlechter behandelt. Und schlimmer noch: es wird ein ökonomischer Anreiz geschaffen, Kinder aus ihrer vertrauten Umgebung herauszureißen und in die Vorschule zu geben (die keine Ganztagsbetreuung bietet).

Wir haben in dieser Woche erneut einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, um die Kann-Kinder in die Befreiung einzubeziehen. Er wird Anfang Oktober in der Bürgerschaft abgestimmt. Ob er eine Mehrheit finden wird, ist leider noch nicht abzusehen. Ich persönlich glaube ja, dass meinen Kolleginnen und Kollegen aus GAL und CDU inzwischen auch Leid tut, was sie da beschlossen haben.

Mehr Möglichkeiten haben wir als Opposition dann aber auch nicht - außer, dass wir immer wieder an diese Ungerechtigkeit erinnern würden. Und das Gesetz ändern, wenn es denn nächstes Mal mit der Mehrheit klappt.

Was Sie außer einem Widerspruch gegen den Gebührenbescheid noch tun können: Es gibt die Möglichkeit, eine Petition bei der Bürgerschaft einzureichen, weitere Infos dazu finden Sie hier:

http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=ein_sta.tpl&sub1=94&cont=228

Dann muss sich auch der Eingabenausschuss der Bürgerschaft und die Rechtsabteilung noch einmal mit dem Thema beschäftigen.

Gut wäre es auch, wenn Sie - sofern Sie das nicht ohnehin schon getan haben - Ihre zuständigen Abgeordneten von CDU und GAL ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Carola Veit.

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