Portrait von Carola Reimann
Carola Reimann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Carola Reimann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Karola H. •

Frage an Carola Reimann von Karola H.

Nach meinen Informationen haben sie an einer über change.org von frau Sonja schumacher organisierten Abgeordnetenabfrage zum Frackingverbot nicht teilgenommen. Deshalb meine Fragen:
Warum nicht?
Sind sie für oder gegen ein Frackingverbot in Deutshland?
Wenn Sie dagegen sind, warum?
Mit freundlichen Grüßen
Karola Hachmann

Portrait von Carola Reimann
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hachmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Sie beziehen sich auf den sogenannten „Petitions-Check“ von abgeordnetenwatch.de und change.org. Ich begrüße es, dass sich Menschen gemeinsam für ein Ziel einsetzen. Meiner Meinung nach sind Petitionsplattformen dafür allerdings ein weniger geeigneter Raum. Zwar können Unterschriften gesammelt und über Anliegen diskutiert werden, es erfolgen aber keine parlamentarischen Beratungen der auf diesen Plattformen veröffentlichten Petitionen. Der Gesetzgeber muss keine Stellungnahme abgeben und es erfolgt auch keine Abwägung zwischen den Argumenten der Petenten und den Argumenten des Gesetzgebers. All dies ermöglicht aber das Petitionsrecht beim Deutschen Bundestag. Beim Petitionsausschuss besteht seit 2005 die Möglichkeit, öffentliche Petitionen einzubringen.

Die Vorteile sind

- jeder und jede kann dort Petitionen einreichen, auch öffentliche Petitionen
- zu jeder Petition gibt das zuständige Bundesministerium eine Stellungnahme ab
- es findet eine Abwägung zwischen den Argumenten der Petenten und der Bundesregierung / des Gesetzgebers statt
- eine Befassung durch den Bundestag ist bei jeder Petition garantiert, unabhängig von der Zahl der UnterstützerInnen
- Öffentliche Petitionen kann man auch beim Bundestag mitzeichnen und diskutieren, siehe: epetitionen/bundestag.de. Auch Beschlüsse werden dort veröffentlicht.

Damit wird man den Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern gerechter werden als auf sogenannten Petitionsplattformen.

Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird das geändert. Dies ist ein längst überfälliger und wichtiger Schritt, um dem für uns obersten Ziel – dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen – bestmöglich gerecht zu werden. Der Schutz des Trinkwassers muss absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen.

Der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasförderung ist mit heute unabsehbaren Risiken verbunden und aktuell nicht verantwortbar. Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas darf es daher zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben. Ob diese Form des Frackings eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch anhand von wissenschaftlich begleiteten, in ihrer Anzahl begrenzten, Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.

Zur Zeit wird in Ausschüssen und Anhörungen gemeinsam mit unterschiedlichen Interessengruppen und Sachverständigen geprüft, ob durch das vorliegende Regelungspaket das oberste Ziel erreicht werden kann, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB