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Carmen Wegge
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Frage von Flemming B. •

Hallo, gibt es aus Pläne die "nicht geringe Menge" gesetzlich zu definieren. Die 7,5g des BGH führt ja einiges "ad absurdum" , wie z.B das alles ab 60,1g immer ein besoders schwerer Fall ist.

Viele Grüße und Danke

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Antwort von
SPD

Lieber Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ja, wir sind derzeit in Gesprächen zu dem Thema eine Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

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