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Burkhard Lischka
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Frage von Silvana K. •

Frage an Burkhard Lischka von Silvana K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lischka,

wieso lehnt die SPD den Vorschlag der Linken ab, endlich eine richtige Trennung zwischen Staat und Kirche vorzunehmen und die Staatsleistungen an Kirchen zu beenden?

Das Land Sachsen-Anhalt zahlte 2010 rund 29 Millionen Euro an die Kirchen. Sicherlich ist das nur ein geringer Anteil der Gesamtausgaben. Da aber der Großteil der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt konfessionslos ist, wäre es doch nur im Sinne der Bürger sich für eine Abschaffung dieser Zahlungen einzusetzen und damit widersinnige Sparmaßnahmen z.B. im Bereich Bildung zu vermeiden. Könnten Sie sich vorstellen in der kommenden Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu zustimmen?

Freundliche Grüße

Silvana Konopatzki

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Konopatzki,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 12. September zum Thema „Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften“.

Der Bundestag hat über den von Ihnen genannten Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion „Die Linke“ im Februar diesen Jahres ausführlich debattiert. In der Debatte wurde dem grundsätzlichen Anliegen des Gesetzentwurfs von unserer Fraktion nicht widersprochen. Wir haben zudem in den entsprechenden Ausschussdebatte deutlich gemacht, dass seit über 90 Jahren ein Verfassungsauftrag besteht, ein Gesetz zu schaffen, das eine Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften ermöglichen soll.

Allerdings ging der Linke-Gesetzentwurf weit über die Grundsätze hinaus, die allein vom Bund zu regeln sind. Die Ablösung, das heißt die konkrete Umsetzung, unterliegt der Landesgesetzgebung. Dieser Grundsatz wurde in dem Gesetzentwurf missachtet und trotz deutlicher Hinweise aus meiner Fraktion nicht geändert. Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung mussten wir ihn deshalb ablehnen.

Nachdem ein eindeutiger Verfassungsauftrag seit mehr als 90 Jahren nicht erfüllt wurde, halten wir es für sachgerecht und angebracht, einen Diskussionsprozess einzuleiten, an dem Bund, Länder und Religionsgemeinschaften beteiligt sind, um eine faire gesetzliche Regelung vorzubereiten.

Mit freundlichem Gruß
Burkhard Lischka, MdB