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Frage von Gudrun I. •

Frage an Brigitte Zypries von Gudrun I. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Zypries,

Es geht um die steuerliche Benachteiligung Alleinerziehender (AE) in BRD. Das Urteil des Bundesfinanzhof, III.Senat, III R62/13, vom 04.Januar 2017 zu Ungunsten alleinerziehender Personen, rein juristisch evtl. in sich folgerichtig, macht auf ungerechte steuerliche Rechtssprechung+Behandlung von Personengruppen aufmerksam. WARUM MÜSSEN ALLEINERZIEHENDE MEHR STEUERN ZAHLEN ALS ANDERE PERSONENGRUPPEN?
AE in Deutschland ist eine der größten+weiter anwachsenden Risikogruppen in puncto Armut, hierzu Armutsbericht 2016. Neben der meist allein zu tragenden Verantwortung für Kindswohl werden AE für ein Lebensmodell bestraft, dass sie in Mehrheit unfreiwillig antreten. In meinem Fall bin ich seit 2013 verwitwet und es empfinde es als mehr als ungerecht von Staat nicht mehr als Familie gesehen zu werden. Besonders arbeitende AE werden zusätzlich für Ihre Doppelbelastung vom Staat bestraft, bei mir kommt hier noch erschwerend hinzu, dass alles was ich über einen Freibetrag von 750,00€ hinaus verdiene, wieder mit der Hinterbliebenenrente verrechnet wird.
Meiner Meinung nach ist dies im Sinne einer modernen Demokratie nicht tragbar? Alleinerziehend wird man heute schneller als Sie denken; eine grundlegende Gesetzes- und Steueränderung ist schon lange überfällig, ebenso eine Änderung des neuen Rentenrechts für Hinterbliebene! Helfen Sie bitte, dass wir Alleinerziehende, neben den vorhandenen sozialen Vorurteilen+der Benachteiligung in der Arbeitswelt-eine gerechte steuerliche Grundlage für unsere Kinder erhalten!

mit freundlichen Grüßen
Gudrun Imming

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Imming,

der von Ihnen erwähnte Beschluss des Bundesfinanzhofs folgt dem Leitsatz, dass die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif verfassungsgemäß ist.
Die SPD will für mehr Steuergerechtigkeit bei Alleinerziehenden sorgen, indem wir das Steuer-Splitting modernisieren und um einen Steuerabzug für Eltern mit Kindern ergänzen.
Derzeit ist die Lage wie folgt: Bei der Besteuerung gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der den Nachteil gegenüber dem Splittingtarif ausgleichen soll, der Ehegatten und Lebenspartnern vorbehalten ist.
In der jetzigen Koalition hat die SPD nach intensiven Verhandlungen erreicht, dass dieser Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits ab dem Jahr 2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro/Jahr erhöht wurde und für jedes weitere Kind um 240 Euro steigt. Seit 2004 hatte es keine Erhöhung mehr gegeben. Etwa eine Million Haushalte kommen in den Genuss dieser Steuererleichterung.
Der SPD ist bewusst, dass Alleinerziehende einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind. Wenn sie nur ein kleines Einkommen haben, profitieren sie nicht von Steuererleichterungen. Deshalb haben wir durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss künftig länger bezahlt wird, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt bezahlt. Davon werden schätzungsweise 120.000 Kinder profitieren. Sie stehen dadurch dauerhaft auf sicheren Füßen und müssen nicht von Arbeitslosengeld II leben, nur weil der andere Elternteil nicht zahlt.
Die steuerlichen Kinderfreibeträge, das Kindergeld und auch der Kinderzuschlag wurden zum Jahresbeginn 2017 nochmals erhöht, was die finanzielle Situation von Alleinerziehenden und Familien verbessert.
Mir ist bewusst, dass Alleinerziehende trotzdem in eine schwierige Situation geraten können. Diese Situation wird sich aber erst in der nächsten Legislatur verbessern können.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Brigitte Zypries, MdB
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie