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Frage von Lothar K. •

Frage an Brigitte Zypries von Lothar K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Zypris,

tausende von Stromverbrauchern haben Probleme unterschiedlichster Art mit der Unternehmensgruppe Care Energy. Sich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden bringt nichts, da die verschiedenen Unternehmen zwar verpflichtet sind an der Schlichtung teilzunehmen aber nicht verpflichtet sind einen Schlichterspruch zu akzeptieren. Die Schlichtungsstellen sollen die Gerichte insbesondere bei kleineren Beträgen entlasten. Wenn die Unternehmen nicht verpflichtet sind einem Schlichterspruch zu folgen ist eine Schlichtungsstelle ein zahnloser Tiger.
Frage: Warum wurde bei der Gesetzgebung nicht dafür gesorgt, dass ein Schlichterspruch der Schlichungsstelle Energie zumindest zum Beispiel bis zu einem Streitwert von 1000 Euro für das Unternehmen rechtsverbindlich ist und dieses den Schlichterspruch akzeptieren und innerhalb einer angemessenen Frist von ca. vier Wochen umsetzen muss?
Weiterhin sollte es vermieden werden, dass dann der Schlichterspruch gerichtlich eingeklagt werden muss. Es sollte für das Unternehmen sofort Konsequenzen haben, die weh tun, wenn es Schlichtersprüche nicht umsetzt.
Da Care nicht das erste Stromunternehmen ist wo es gravierende Probleme für die Verbraucher gibt, sehe ich dringenden Handlungsbedarf.
Werden Sie, Frau Ministerin, deren Ministerium für Energie zuständig ist sich zusammen mit dem Verbraucherschutzministerium für eine entsprechende Verbesserung im Sinne der Stromverbraucher einsetzen?
Das gleiche gilt für die Bundesnetzagentur. Nach meiner Kenntnis hat die Bundesnetzagentur bei sich häufenden Beschwerden nur zwei Möglichkeiten; dem Treiben tatenlos zuzusehen oder dem Unternehmen die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Beides ist nicht im Sinne der Verbraucher. Könnten Sie sich vorstellen, hier die Gesetzeslage so zu ändern, dass z.B. durch die Bundesnetzagentur ein externer Verwalter eingesetzt wird, der versucht die Probleme der Kunden zu lösen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kindermann,
ich danke Ihnen, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden. Ihren Ärger über das Geschäftsgebaren des Stromversorgers Care-Energy kann ich verstehen, zumal es tatsächlich viele Betroffene gibt, die verschleppte Kündigungen, Rechnungschaos und nicht erstattete Guthaben beklagen.
Aufgrund der Beschwerden von Verbrauchern hat die Bundesnetzagentur am 28. Juni 2016 gegen die Care-Energy AG Ermittlungen wegen des Verdachts fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eingeleitet. Die Bundesnetzagentur hat die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Sollte sich der Verdacht der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bestätigen, kann die Bundesnetzagentur die Ausübung der Tätigkeit der Care Energy AG ganz oder teilweise untersagen. Sie schaut also nicht tatenlos dem Treiben zu, sondern handelt ihrem Auftrag gemäß.
Die Schlichtungsstelle Energie e.V. ist keine Einrichtung, die ausschließlich der Durchsetzung von Verbraucherinteressen dient, sondern alle Argumente der Beteiligten unabhängig und neutral gegeneinander abwägt und somit ein faires Schlichtungsverfahren garantiert. Die Unternehmen sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Es gilt aber auch, dass die Schlichtungsempfehlung für die Beteiligten nur dann bindend ist, wenn sie von allen Beteiligten anerkannt wird.
Die Praxis zeigt, dass in den meisten Fällen eine Einigung zwischen Verbraucher und Energieversorgungsunternehmen erzielt werden kann, wie Sie der Pressemitteilung der Schlichtungsstelle Energie e.V. vom 1. Februar 2017 zur Vorlage des Tätigkeitsberichts ( https://www.schlichtungsstelle-energie.de/presse.html ) entnehmen können.
Die außergerichtliche Schlichtung von individuellen Streitfällen als eine Alternative zum Rechtsweg hat sich also bewährt. Es ist ein niedrigschwelliges, einfaches, schnelles und kostengünstiges Verfahren. Der Aufwand ist für den Betroffenen gering und nicht mit einem Kostenrisiko verbunden. Auch wenn das Unternehmen einen Schlichterspruch nicht akzeptiert, steht dem betroffenen Verbraucher der Rechtsweg weiterhin offen. Außerdem hat der Verbraucher mit der Schlichtungsempfehlung eine rechtliche Einschätzung seiner Position erhalten, anhand derer er die Risiken eines dann möglich bleibenden Rechtsstreits bei Gericht besser beurteilen kann.
Für betroffene Verbraucher wie Ihnen stehen außerdem auch die Verbraucherzentralen als Ansprechpartner bereit und vertreten deren Interessen auch vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Niedersachen zum Beispiel hat Klage eingereicht gegen Care-Energy, wie Sie der Mitteilung der Verbraucherzentrale (https://www.marktwaechter-energie.de/marktwaechter-energie-mahnt-care-energy-ab/ ) entnehmen können.

Das Verhalten dieses Stromversorgers ist für Sie als Betroffener zwar sehr ärgerlich, daraus erwächst aus meiner Sicht aber keine Notwendigkeit, die Verfahren zur Kontrolle grundsätzlich zu ändern. Selbstverständlich werde ich die Situation im Auge behalten, um gegebenenfalls im Sinne der Verbraucher die Kontrollen zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries