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Brigitte Zypries
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Frage von Detlef B. •

Frage an Brigitte Zypries von Detlef B. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo liebe Frau Zypris!

folgendes Anliegen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/309-15%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Als THA Teilhabeassistent (alt:Schulintegrator-Schulbegleiter) arbeite ich bei einem Sozialdienstleister Einzelfallbezogen und werde auch so finanziert
.
Der Bundesrat hat eine Empfehlung ausgesprochen THA zu Poolen um
Flexibilität, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des Assistenzprozesses zu verbessern.

Jetzt möchte ich wissen wo diese Empfehlung gewirkt hat.

1. Haben Sie als mein regionalen MdB von der Empfehlung Kenntnis?
2. Welche MdBs der SPD waren aktiv und wie?
3. Konnte das schon in das neue Teilhabegesetz einfliessen?
4. Welche MdBs haben Positionen der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung übernommen?

Können Sie mir einen Rat geben wie ich weiterkommen kann?

MfG

Detlef Baumann-Schiechel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baumann-Schiechel,

die Empfehlung des Bundesrats hat sich positiv auf das Bundesteilhabegesetz ausgewirkt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Bundesratsbeschluss in die Begründung des Bundesteilhabegesetzes aufgenommen - dazu unten mehr. Zu Ihren Fragen:

1. Als Bundestagsabgeordnete habe ich in der Regel Kenntnis von den Stellungnahmen, die meine Arbeitsbereiche betreffen - denn der Bundestag arbeitet arbeitsteilig. D.h. insbesondere die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Arbeit und Soziales beschäftigen sich intensiv mit dem Bundesteilhabegesetz. Ich habe mir die Empfehlung aber aufgrund Ihrer Nachfrage angesehen.

2. Stellungnahmen der anderen Abgeordneten finden Sie auf den jeweiligen websites und unter www.spdfraktion.de. Unter anderem äußerten sich Katja Mast und Kerstin Tack aus der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales zum Bundesteilhabegesetz: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/teilhabegesetz-deutlichen-verbesserungen-kabinett

3. Die Empfehlung des Bundesrats ist bereits in das Teilhabegesetz eingeflossen: In der Gesetzesbegründung wird insbesondere auf das sog. Poolen eingegangen. Poolen halten wir - wie eben auch der Bundesrat - für grundsätzlich sinnvoll, wenn angemessene Wünsche und Bedarfe des Leistungsberechtigten bzw. dessen Eltern dem nicht entgegenstehen.

4. Bei 192 Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion ist mir natürlich nicht möglich, jede einzelne Position zu kennen. Selbstverständlich haben wir mehrfach intensiv z.B. im Rahmen der Fraktionssitzung über das Thema diskutiert - gute Ansprechpartner sind aber wie gesagt die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Arbeit und Soziales ( http://www.spdfraktion.de/fraktion/arbeitsgruppen/arbeitsgruppe-arbeit-soziales ).

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries