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Brigitte Pothmer
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Frage von Egon B. •

Frage an Brigitte Pothmer von Egon B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Brigitte Pothmer

Sie sind als Wahlkreiskandidat der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für meinen Wahlkreis aufgestellt worden. Ich möchte mich informieren, welcher zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und dem ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand, die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich. Fernsehduelle geben auch nur eine wage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.

Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftiger Volksvertreter und Abgeordneter des neuen Bundestages.

Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile sollen, so wollen es zurzeit die meisten Bundesländer, als PKW nach Hubraum besteuert werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.

Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?

Mit freundlichen Grüßen aus Hildesheim,
Egon Bullerjahn

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bullerjahn,

vielen Dank für Ihr Anfrage. Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Eine höhere Belastung für Wohnmobilbesitzer durch die Kraftfahrzeugsteuer zum 1. Mai 2005 wird es mit uns nicht geben, das steht schon einmal fest.

Es ist gegenwärtig so, dass Schwere Geländewagen bei der Kfz-Steuer bisher deutlich niedriger belastet werden als "einfache" Pkw. Auch gibt es bei diesen schweren Geländewagen keine Differenzierung nach Schadstoffausstoß, die Besteuerung erfolgt nur nach Gewicht. Die Privilegierung hatte sich im Laufe der Zeit praktisch automatisch entwickelt, weil Fahrzeuge mit über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht als Nutzfahrzeuge eingestuft und deshalb niedriger besteuert werden. Schwere Geländewagen sind in der Regel aber gar keine Nutzfahrzeuge, sondern werden regelmäßig im ganz normalen Straßenverkehr eingesetzt.

Dieses Steuerprivileg für schwere Geländewagen wollen wir abschaffen. Bereits Mitte 2004 haben wir die Bundesregierung aufgefordert, hier Abhilfe zu schaffen. Die Länder haben dieses Ziel mitgetragen und zusammen mit der Bundesregierung die notwendige Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beschlossen. Allerdings war sehr bald klar, dass dies nicht ausreicht, denn auch Wohnmobile mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen wären damit höher belastet. Und das wollten wir verhindern.

Da die Kfz-Steuer eine reine Ländersteuer ist, sind die Länder jetzt in der Verantwortung. Im Bundesrat wurde eine Arbeitsgruppe unter der Federführung Bayerns gebildet, um eine Mehrbelastung der Wohnmobile zu vermeiden. Die lange Frist zwischen Beschluss und Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sollte das sicherstellen.

Es kam jedoch anders: Die Bayerische CSU-Staatsregierung hatte im Bundesrat die Federführung übernommen, um die Wohnmobile von der Steuererhöhung um bis zu 300 Prozent freizustellen. Vor kurzem hat dann die CSU-Staatsregierung eine überraschende Kehrtwende vollzogen und die Pläne plötzlich zu den Akten gelegt. Der bayerische Finanzminister hat sogar die Finanzbehörden angewiesen, ab dem 1. Mai höhere Steuern zu erheben. Die Absicht war durchsichtig: Die höhere Kfz-Steuer im Staatshaushalt einnehmen und den Schwarzen Peter gegenüber den empörten Wohnmobilbesitzern Rot-Grün in Berlin zuzuschieben.

Jetzt hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Initiative ergriffen. Wir begrüßen dies sehr und werden sie im Bundestag unterstützen, damit die notwendige Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes so schnell wie möglich in Kraft treten kann.

Richtig ist aber auch: Die Rußpartikelemissionen von Dieselfahrzeugen stehen im Zentrum, wenn es um die aktuelle Debatte der Feinstaubbelastung in unseren Großstädten geht. Wir alle wollen eine bessere Luft und weniger Gesundheitsgefährdung durch unnötig hohe Feinstaubbelastung. Deshalb wollen wir die Ausrüstung mit Rußpartikelfilter ab 2005 steuerlich fördern. In Kürze wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Mittelfristig muss aber auch die Kfz-Steuer für alle Fahrzeuge an den Schadstoffemissionen orientiert werden.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hiermit ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Brigitte Pothmer