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Brigitte Pothmer
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Frage von Uwe B. •

Frage an Brigitte Pothmer von Uwe B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Frau Pothmer!
Nicht nur ich, sondern auch tausende andere Arbeitssuchende, die an einer von den Arbeitsagenturen geförderten Trainings- und Qualifizierungmaßnahme teilnehmen dürfen, müssen später mit Erstaunen Bescheide ihrer Arbeitsagenturen zur Kenntnis nehmen in denen es unter anderem heißt:
"Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,
nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie während des Leistungsbezugs eine Beschäftigung ausgeübt...
In der Zeit vom... bis... haben Sie deshalb Leistungen in Höhe von insgesamt...zu Unrecht erhalten."
Dazu habe ich als Betroffener zwei Fragen:
1.)
Ist es eigentlich vom Gesetzgeber so gewollt , dass arbeitswillige Menschen durch eine Formulierung verunsichert und beleidigt werden, die sie in die Nähe von Sozialbetrügern rückt?
2:) Ist den Abgeordneten bekannt, ob diese "zu Unrecht" gezahlten Leistungen in die Statistiken über sog. Sozialbetrüger eingehen und so die Zahlen verfälschen, und in Kauf genommen, dass Vorurteile gegen Arbeitssuchende verstärkt werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bogumil,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte. Dies kann ich jedoch nur allgemein und nicht speziell auf ihren konkreten Fall bezogen, da Sie in Ihrer Anfrage lediglich einen Ausschnitt aus Ihrem Bescheid zitieren. Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben.

Die Formulierung "zu Unrecht bezogene Leistung", da gebe ich Ihnen Recht, kann als Vorwurf verstanden werden. Dies ist aber nicht beabsichtigt und auch kein unterschwelliger Betrugsvorwurf Ihrer Arbeitsagentur. Die Formulierung ist die Folge sozialrechtlicher Vorgaben, an der sich Bewilligungen und eben auch Widerrufe von Leistungsbescheiden orientieren müssen. Dabei spielt es ausdrücklich keine Rolle, ob ein persönliches Versäumnis des Leistungsbeziehers Ursache des Widerrufs ist oder nicht. Im Ergebnis kommt es dann zu solchen standardisierten Schreiben, die zwar juristisch "wasserdicht" sind, die Befindlichkeiten
der Empfänger aber leider wenig berücksichtigen.

Sicherlich ist das kein idealer Zustand. Darum würden wir es begrüßen, wenn es zukünftig Bescheide gäbe, die beiden Seiten gleich gerecht werden, der juristischen und der persönlichen. Generell wird aber bei geförderten Trainingsmaßnahmen das Arbeitslosengeld weitergewährt und auch bei geförderten Weiterbildungsmaßnahmen gibt es weiterhin Arbeitslosengeld. Ihre Befürchtung, alle Teilnehmern an diesen Maßnahmen bekämen ein solches Schreiben, kann ich also entkräften. Auch Ihre Frage, ob diese Widerrufe in die Statistik über Leistungsmissbrauch eingehen, kann ich verneinen. In diese Statistik gehen nur Fälle ein, in denen Betroffene vorsätzlich oder fahrlässig ihrer Mitteilungspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind und dafür mit einem Bußgeld belegt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Pothmer