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Birgit Sippel
SPD
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Frage von Helmut W. •

Wie beurteilen Sie den Entwurf einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern?

Sehr geehrte Frau Sippel,

der oben angesporochene Entwurf wird ja von der international justice mission deutlich als zu lasch kritisiert:

https://ijm-deutschland.de/stories/libe

Vor allem der mangelnde Schutz vor Live-Streams, die darin fast kein Thema sind, lässt Kinder (z.B. auf den Philippinen, wie das im Link angesprochene Beispiel) ohne Schutz. vor dieser Art sexueller Ausbeutung.

Was unternimmt Ihre Fraktion bzw. Sie als Ausschussmitglied, damit in Zukunft Kinder besser geschützt sind?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für die Frage. Der Kommissionsentwurf vom November 2023 zielt darauf die sog. Ausnahme von ePrivacy Richtlinie zu verlängern, da es bisher keine Position des Rats zu dem permanenten Verordnungsvorschlag für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch online, welchen die EU-Kommission im Mai 2022 veröffentlicht hat, gibt. Die Kommission hat im Dezember 2023 einen neuen Vorschlag mit einer Verlängerung von 24 Monaten vorgeschlagen. Das EU-Parlament hat im April 2024 die Verlängerung der sog. Interim-Verordnung angenommen, damit Diensteanbieter wie Facebook auch in Zukunft weiterhin freiwillige Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch auf ihren Diensten durchführen können.

Anders als das EU-Parlament, welches bereits im Herbst 2023 sein Mandat angenommen hat, gibt es im Rat keine Einigung für eine Position für das dauerhafte Gesetz, das langfristig diese sog. Interim-Verordnung ablösen soll. In der Konsequenz, um eine rechtliche Schutzlücke zu verhindern, musste die befristete Verordnung erneut verlängert werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Parlamentsposition zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch online für die dauerhafte Verordnung ein wichtiges Zeichen für den zielgerichteten Umgang mit und im Kampf gegen Kindesmissbrauchsmaterial im Internet setzt. Dass wir Kinder vor Missbrauch im Internet schützen müssen, steht außer Frage. Doch das darf nicht zu Lasten der Grundrechte aller und insbesondere des Rechts auf Privatsphäre und Vertraulichkeit der Kommunikation geschehen. Deswegen haben wir im Europaparlament den Kommissionsvorschlag, der eine umfassende Überwachung unserer Kommunikation für das Scannen nach Kindesmissbrauchsmaterial vorsieht, im Sinne einer echten Prävention und Risikoverminderung weiterentwickelt.

Der Kommissionsvorschlag konzentriert sich vor allem auf das Erkennen und Entfernen von Kindesmissbrauchsmaterial, nachdem der Missbrauch bereits stattgefunden hat. Dazu sei laut Kommission eine ständige Überwachung aller Kommunikation und ein Durchbrechen unserer Ende-zu-Ende-verschlüsselten Kommunikation nötig. In der Parlamentsposition haben wir stattdessen ein umfassendes Verbot von genereller Überwachung und den Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung festgelegt. Außerdem haben wir einen stärkeren Fokus auf präventive Maßnahmen eingebaut. Kinder sollen einen einfachen Zugang zu Helplines bekommen und durch Aufklärung im Vorhinein vor Gefahren, wie etwa Grooming, besser geschützt werden. Auch werden Nutzer*innen dazu ermutigt, Kindesmissbrauchsmaterial zu melden.

Der Rat muss jetzt dringend eine langfristige Lösung annehmen, die sich an den Datenschutzgarantien der befristeten Regelung orientiert und darüber hinaus die gezieltere Durchsuchung möglich macht und verhindert, dass die Rechtsunsicherheit unter Providern zu Schutzlücken für Grundrechte und Kindern führt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Sippel

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