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Birgit Schnieber-Jastram
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Frage von Klaus- Peter S. •

Frage an Birgit Schnieber-Jastram von Klaus- Peter S. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrte Frau Schnieber-Jastram,

eine Nachfrage mit der Bitte um Stellungnahme.
EU-Abgeordnete erwerben bereits für eine Legislaturperiode einen lebenslangen Pensionsanspruch von monatlich 1575 Euro.(Quelle:"Volks-Parteien ohne Volk",Bertelsmannverlag,Hans Herbert von Arnim). Ein überdurchschnittlich verdienender Arbeitnehmer muss für einen derartigen Rentenanspruch 45 Jahre in die Rentenkasse einzahlen! Sind Sie der Meinung,dass die Relationen noch stimmig sind und vor den Bürgern vertretbar sind?Darf man hier nicht bereits von einer unangemessenen Überversorgung der EU-Bürokraten reden?

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

die europäischen Abgeordneten haben die gleichen Rentenansprüche wie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Wenn man bedenkt, dass ca. 80% der Gesetze heute aus Brüssel kommen, dann halte ich das durchaus für eine gerechte Lösung. Über die absolute Höhe kann man dabei aber sicherlich streiten.

Problematischer ist allerdings der freiwillige zusätzliche Pensionsfond in den die EU-Abgeordneten einzahlen können.

Der freiwillige Pensionsfond hat im Zuge der Finanzkrise Verluste gemacht, die nicht vom Steuerzahler bezahlt werden sollten. Für deutsche Abgeordnete ist dieser freiwillige Pensionsfonds bei Wiederwahl uninteressant, weil die Leistungen voll gekürzt bzw. angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Birgit Schnieber-Jastram