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Birgit Reinemund
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Frage von Heike R. •

Frage an Birgit Reinemund von Heike R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,

mit großer Wahrscheinlichkeit werde Brüssel auch rückwirkend eine Korrektur der EEG Umlage fordern. Energieintensive Betriebe müssten dann Millionen Euro der in den Vorjahren eingesparten Abgaben an den Staat zahlen!
Quelle: http://www.bild.de/geld/wirtschaft/erneuerbare-energien-gesetz/erneuerbare-energien-gesetz-verletzt-wettbewerbsrecht-laut-eu-31301470.bild.html
Wenn dem so ist, was sieht die Bundesregierung vor, dann auch mir meine zu Unrecht abverlangten Gelder zu erstatten?
Oder müsste dann jeder Einzelne Klage gegen den Bund auf Rückerstattung einreichen?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die EU-Kommission ist Spekulationen um die baldige Eröffnung eines Beihilfeverfahrens gegen Industriebefreiungen bei der EEG-Umlage entgegengetreten. Richtig ist, dass die Kommission solch ein Verfahren weiterhin prüft. Der Sprecher von Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte dazu am 15. Juli: "Diese vorläufige Prüfung ist noch nicht abgeschlossen - und in jedem Fall sind keine Entwicklungen vor der Sommerpause vorgesehen." Auch bei der daran anknüpfenden Frage nach möglichen Rückzahlungen handelt es sich dabei zum jetzigen Zeitpunkt um reine Spekulation.

Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) im EEG entlastet besonders stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Bahnunternehmen von der EEG-Umlage. Sie wurde im Jahr 2003 unter Bundesminister Trittin eingeführt und in den folgenden Jahren von Bundesminister Gabriel für weitere Entlastungen geöffnet. Je stärker durch das EEG die Belastung für Industrie und Wirtschaft wurden, desto größer wurde auch der Bedarf an Ausnahmen. Schließlich stehen viele unserer Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Daran hängen in Deutschland über 830 000 Arbeitsplätze. Deshalb hat auch die christlich-liberale Koalition an der Ausgleichsregelung festgehalten und diese für stromintensive mittelständische Unternehmen geöffnet.

Für die FDP steht auch fest, dass wir eine grundlegende und zeitige Reform des EEG benötigen. Denn die Besondere Ausgleichsregelung verändert nichts an den Gesamtkosten des EEG. Deshalb fordern wir eine Umstellung auf ein Mengenmodell. Das bringt wieder unternehmerisches Denken und Marktwirtschaft zurück in den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund