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Birgit Malecha-Nissen
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Frage von Klaus F. •

Frage an Birgit Malecha-Nissen von Klaus F. bezüglich Umwelt

Wie vereinbaren sich eigentlich Ihr Wissen als Geologin und Ihre Stimme für das Fracking-Gesetz miteinander. Ich als Chemiker weiß um die Schädlichkeit des Verfahrens und darum das die Verseuchung der Wasserschichten in der Tiefe eine Zeitbombe ist. Irgendwann tritt dieses Wasser in die Schichten ein, die für unsere bzw. unserer Kinder und Enkel zur Versorgung dienen. Und die Berichte aus den USA, aus Gebieten in den Fracking schon länger angewandt wird, zeigen eindeutig den Zusammenhang zwischen Fracking und Missbildungen bei Menschen und Tieren. Diese Berichte Waren Ihnen bei der Abstimmung bekannt. Und ich erachte Ihr Verhalten zumindest als grobe Fahrlässigkeit.
Meine Stimme werden Sie mit Sicherheit nicht mehr bekommen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Fracking. Bei der Abstimmung über das Fracking-Gesetzespaket im Sommer 2016 habe ich es mir nicht leicht gemacht, aber nehme gerne im Folgenden Stellung zu diesem wichtigen Thema.

Ich habe für dieses Gesetz gekämpft und bin froh, dass es endlich verabschiedet wurde. Denn: Die eingesetzten giftigen Substanzen, von denen Sie richtigerweise sprechen, gehören verboten! Auch deswegen habe ich für das Gesetz gestimmt. Jetzt haben wir strenge Auflagen geschaffen, die auch für Bohrungen, die in dieser Hinsicht bislang nicht reguliert waren, gelten, wie zum Beispiel Geothermie- und Erdölbohrungen. Außerdem haben wir das unkonventionelle Fracking komplett verboten. Alles Erfolge, auf die ich stolz bin.

Mir als Geologin war es ein besonderes Anliegen, dass ein umfassender Regelungsrahmen geschaffen wurde, der diese Risikotechnologie einschränkt. Das verabschiedete Gesetz ist besonders deswegen ein Riesenerfolg, da Fracking für Erdgas und Öl verboten wurde und gleichzeitig auch für Erdölbohrungen strengste Auflagen vorsieht. Denn auch bei dieser Förderungsart werden stabilisierende umweltgefährdende Stoffe eingesetzt, besonders wenn bereits genutzte Erdölbohrungen reaktiviert und die letzten „Tropfen“ heraus gefördert werden. Das ist nach der neu geschaffenen Gesetzeslage nun nicht mehr möglich. Außerdem wurden Regelungen zur Lagerung von giftigen Bohrschlämmen und Lagerstättenwasser getroffen; Punkte, für die ich mich stets stark gemacht habe und die nachträglich in das Gesetz mit aufgenommen wurden.

Nach der Einbringung des Gesetzespakets im Mai 2015 hat es intensive Verhandlungen gegeben, bis im Sommer 2016 die abschließende Beratung erfolgen konnte. Wir wollten kein „Hauruckverfahren“ denn bei diesem wichtigen Thema gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit! Ich habe jedoch schon lange gefordert, dieses Gesetzespaket endlich auf den Weg zu bringen. Umso erfreuter bin ich, dass wir nun sowohl umfangreiche Regelungen zur Entsorgung des Bohrschlamms und des Lagerstättenwassers als auch ein Verbot von Erdöl-Fracking erreichen konnten. Dieses war mir als Abgeordnete aus Schleswig-Holstein besonders wichtig, da es bei uns nur sehr wenig Schiefergas, dafür aber Erdölvorkommen gibt. Diese Erfolge rechtfertigen den etwas längeren Abstimmungsprozess, da ohne diese Regelungen ein Fracking-Gesetz zu löchrig geblieben wäre.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages mit CDU und CSU ein optimales Ergebnis erzielt – und das gegen heftige Widerstände des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Im Ergebnis gibt es jetzt eine doppelte Sperre gegen das Fracking im Schiefergestein, wie wir es aus den USA kennen: Zum einen gibt es ein unbefristetes Verbot, das in fünf Jahren vom Bundestag optional überprüft werden kann. Bis dahin können maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben – als zweite, zusätzliche Absicherung – die jeweiligen Bundesländer die Möglichkeit, die Probebohrungen zu untersagen.

Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet (unkonventionelles Fracking). Auch damit haben wir uns gegenüber CDU und CSU durchgesetzt. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Wahlkreis verantwortlich und wollen uns dem stellen.

Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es auch neue Regelungen für die konventionelle Form der Erdgasförderung. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.

Aus meiner Sicht haben wir als SPD nicht nur unser Bestes gegeben, sondern waren auch sehr erfolgreich. Für Deutschland ist das Gesetzespaket ein Stoppschild für Fracking wie von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Und es gibt auch ein international vielbeachtetes Signal, dass Deutschland die Energiewende ohne Fracking vorantreibt.

Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf meine Pressemitteilung vom 24.06.2016 zum Fracking Verbot:

http://malecha-nissen.de/unkonventionelles-fracking-wird-verboten-erfolg-im-bundestag/

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit einen Einblick in die Gründe für mein Abstimmungsverhalten gegeben habe und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Birgit Malecha-Nissen